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Noch heute sind gerade in Grundbuchern der neuen Bundeslander Rechtsgebilde als Eigentumer von Grundstucken eingetragen, welche die bestehende Rechtsordnung nicht mehr kennt. Es handelt sich hierbei um die sogenannten altrechtlichen Personenzusammenschlusse wie Hofgemeinden, Separationsgemeinden und dergleichen. Sie sind uberwiegend vor 1900 entstanden. Das BGB hat deren Recht unberuhrt gelassen. Nach den Art. 83, 113 und 164 EGBGB gilt fur diese Gemeinschaften altes Landesrecht fort. Nicht zuletzt dies bereitet in der heutigen Rechtspraxis erhebliche Schwierigkeiten. Die Arbeit schildert die wirtschaftliche Funktion und rechtliche Entwicklung dieser Personenzusammenschlusse von der germanischen bis in die gegenwartige Zeit. Sie zeigt auf, wie mit diesen heute umzugehen ist und nimmt dabei ab dem 19. Jahrhundert speziell auf thuringisches Landesrecht Rucksicht.
- Illustratör: 2 Grafiken
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631506189
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 250
- Utgivningsdatum: 2003-01-01
- Förlag: Peter Lang AG