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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Zeugnissen wird in der beruflichen Praxis eine groe Bedeutung beigemessen. Sie dienen dem beruflichen Fortkommen des Bewerbers. Das setzt eine wohlwollende Beurteilung durch den Arbeitgeber voraus. Zeugnisse sind dabei Bewerbungsunterlage und gleichsam Visitenkarte eines Arbeitnehmers bei der Stellensuche. Der Arbeitnehmer hat mittels der Zeugnisse zum einen die Mglichkeit, seinen beruflichen Werdegang lckenlos nachzuweisen, zum anderen aber auch eine Bescheinigung ber Fhrung und Leistung zu erbringen. Dabei soll dem neuen, potentiellen Arbeitgeber eine mglichst wahrheitsgeme Unterrichtung ber die fachlichen und persnlichen Qualifikationen des Bewerbers ermglicht werden. Seit dem 01.01.2003 regelt 109 GewO die allgemeine gesetzliche Grundlage fr den Zeugnisanspruch, der nach 6 Abs. 2 GewO fr alle Arbeitnehmer gilt. Demgegenber beschrnkt 630 S. 4 BGB den Anwendungsbereich auf Dienstverhltnisse. Bei der Erfllung des Zeugnisanspruchs hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einem sog. einfachen Zeugnis ( 109 Abs.1 S. 2 GewO), das nur Angaben ber die Art und die Dauer des Arbeitsverhltnisses enthlt und einem sog. qualifizierten Zeugnis ( 109 Abs.1 S.3 GewO), das sich auf die Fhrung und Leistung des Arbeitnehmers erstreckt.
B. Kapitel 1 - Entstehung des Zeugnisanspruchs
Entstehung und Flligkeit des Zeugnisanspruchs
Da der Arbeitnehmer das Zeugnis i.d.R. bentigt, um sich fr eine neue Stelle zu bewerben, entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhltnisses, sondern ber den Wortlaut des 109 GewO (bei Beendigung") hinaus bereits mit Zugang der Kndigung und ist dann auch sofort fllig. Auch wenn sich die Parteien in einem laufenden Kndigungsschutzprozess ber die Rechtmigkeit der Kndigung streiten, steht es einem Zeugnisanspruch nicht entgegen. Desweit
B. Kapitel 1 - Entstehung des Zeugnisanspruchs
Entstehung und Flligkeit des Zeugnisanspruchs
Da der Arbeitnehmer das Zeugnis i.d.R. bentigt, um sich fr eine neue Stelle zu bewerben, entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhltnisses, sondern ber den Wortlaut des 109 GewO (bei Beendigung") hinaus bereits mit Zugang der Kndigung und ist dann auch sofort fllig. Auch wenn sich die Parteien in einem laufenden Kndigungsschutzprozess ber die Rechtmigkeit der Kndigung streiten, steht es einem Zeugnisanspruch nicht entgegen. Desweit
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640569144
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 20
- Utgivningsdatum: 2010-03-19
- Förlag: Grin Verlag