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Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Sachleistungsanspruch auf medizinische Leistungen gegen ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse darf diese Leistungen aber nicht selbst erbringen. Sie bedient sich hierfr approbierter rzten, die damit eine besondere Schlsselstellung im Gesundheitssystem einnehmen. Die rzte werden freiberuflich und regelmig selbstndig ttig. Die Krankenkassen schlieen hierzu gem. 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V Vertrge mit den Leistungserbringern, insbesondere also der rzteschaft.
In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den Krankenkassen besteht fr die rztliche Versorgung eine Besonderheit im Vergleich zum sonstigen Leistungserbringerrecht: rzte werden mit ihrer Zulassung zur Versorgung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt) Mitglied einer Kassenrztlichen Vereinigung (KV), 95 Abs. 3 SGB V. Die Kassenrztlichen Vereinigungen ihrerseits werden Vertragspartner der Krankenkassen, 82 ff. SGB V. Nur ausnahmsweise bestehen unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Krankenkassen und rzten. Es handelt sich damit um ein Beziehungsviereck, in dessen Rahmen die Leistungserbringung und die Vergtung abgewickelt wird.
Diese Handbuch erlutert bersichtlich die Strukturen und Begriffe in diesem System und verschafft damit einen grundlegenden berblick ber das Rechtsgebiet des Vertragsarztrechts.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen des Sachleistungsprinzips,
- Das Beziehungsviereck im Vertragsarztrecht,
- Die Kassenrztlichen Vereinigungen,
- Die Vertragsbeziehung zu den Krankenkassen,
- Die Zulassung zur vertragsrztlichen Versorgung (Voraussetzungen, Ermchtigung, Bedarfsplanung, Pflichten des Vertragsarztes, Beendigung der Zulassung),
- Vergtungsrecht (Honorarberichtigung, Wirtschaftlichkeitsprfung).
Mit ausfhrlichem Stichwortverzeichnis.
In der Art und Weise der vertraglichen Beziehung zu den Krankenkassen besteht fr die rztliche Versorgung eine Besonderheit im Vergleich zum sonstigen Leistungserbringerrecht: rzte werden mit ihrer Zulassung zur Versorgung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt) Mitglied einer Kassenrztlichen Vereinigung (KV), 95 Abs. 3 SGB V. Die Kassenrztlichen Vereinigungen ihrerseits werden Vertragspartner der Krankenkassen, 82 ff. SGB V. Nur ausnahmsweise bestehen unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Krankenkassen und rzten. Es handelt sich damit um ein Beziehungsviereck, in dessen Rahmen die Leistungserbringung und die Vergtung abgewickelt wird.
Diese Handbuch erlutert bersichtlich die Strukturen und Begriffe in diesem System und verschafft damit einen grundlegenden berblick ber das Rechtsgebiet des Vertragsarztrechts.
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen des Sachleistungsprinzips,
- Das Beziehungsviereck im Vertragsarztrecht,
- Die Kassenrztlichen Vereinigungen,
- Die Vertragsbeziehung zu den Krankenkassen,
- Die Zulassung zur vertragsrztlichen Versorgung (Voraussetzungen, Ermchtigung, Bedarfsplanung, Pflichten des Vertragsarztes, Beendigung der Zulassung),
- Vergtungsrecht (Honorarberichtigung, Wirtschaftlichkeitsprfung).
Mit ausfhrlichem Stichwortverzeichnis.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783748126669
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 106
- Utgivningsdatum: 2019-02-15
- Förlag: Books on Demand