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Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heit, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsgter fr Zwecke ihrer Besteuerung in Geld umzurechnen. Nach 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage fr eine Steuerfestsetzung mu deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsgter, die nicht in Geld bestehen, mssen daher, um Bemessungsgrundlage fr eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedrckt werden. Die Ntzlichkeit eines Wirtschaftsguts fr die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand fr verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschtzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit mu deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen. Die Regeln, nach denen die Sachgter in Geld umgerechnet werden, nennt man Bewertungsvor schriften. Sie legen den Bewertungsgegenstand, den Bewertungsmastab, die Bewertungsmethode und den Bewertungszeitpunkt fest und regeln auch, fr welche Steuern sie gelten.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783409021630
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 76
- Utgivningsdatum: 1993-01-01
- Förlag: Gabler