Juridik
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Das Aeuerungsrecht Des Angeklagten Und Seines Verteidigers Gemae 257 Stpo
Theresia Gondro
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Das Erklarungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemass 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die "Widerspruchsloesung" des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommenen Aussage des Beschuldigten/Angeklagten) in den Mittelpunkt des Interesses geruckt. Die Ausubung des Erklarungsrechts gemass 257 StPO ausserhalb der "Widerspruchsloesung" des BGH ist gleichwohl in der Prozesspraxis (noch) nicht gebrauchlich. Dazu besteht indes kein Grund: Das Erklarungsrecht des 257 StPO ermoeglicht die signifikante, pointierte Kommentierung der Beweiserhebung, dient damit sowohl der Durchsetzung des rechtlichen Gehoers des Angeklagten und der Verteidigung ("fair-trial-Gedanke") als auch der Herausarbeitung materieller Wahrheit (als Prozessmaxime des Gerichts). Neben Verteidigererklarungen im Vorfeld oder einem "Opening Statement" zu Beginn des Verfahrens ist das Gebrauchmachen von 257 II StPO ein wirksames Mittel der Verteidigung, die Probleme des Falles zu veranschaulichen.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631580103
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 166
- Utgivningsdatum: 2008-12-19
- Förlag: Peter Lang AG