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Das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters - wie knnen sich Unternehmen vor Rckzahlungen wirksam schtzen?
Claudia Jrn
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Fr die Anfechtung von Rechtshandlungen sieht die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Mglichkeiten vor. Zum Einen existiert die spezialgesetzliche Regelung in der Insolvenzordnung, nach denen der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen des Schuldners anfechten kann. Zum Anderen regelt das Anfechtungsgesetz die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners durch dessen Glubiger auerhalb der Insolvenzordnung.
Mit der neuen Insolvenzordnung ist auch das Anfechtungsrecht innerhalb der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt worden. Vom Grundsatz her beabsichtigte der Gesetzgeber eine Erleichterung der Durchsetzbarkeit von Anfechtungsansprchen.
Der schlichte Glubiger, welcher redlich seine Leistung an einen Schuldner erbringt und dafr eine Gegenleistung erhlt, muss damit rechnen, dass die erhaltene Leistung nach der Insolvenzerffnung ber das Vermgen des frheren Schuldners vom spteren Insolvenzverwalter zur Masse zurckgefordert, die Leistung angefochten wird.
Die Intention der vorliegenden Arbeit liegt darin, dem redlichen Glubiger (Anfechtungsgegner) aufzuzeigen, wie seine Leistung vor einer spteren Insolvenzanfechtung weitestgehend geschtzt werden kann.
Bereits an der gewhlten Bezeichnung des 'redlichen Glubigers' lsst sich ansatzweise erkennen, dass allein eine ehrenhafte Grundhaltung den Glubiger nicht vor Insolvenzanfechtung schtzen wird. Doch was kann ihn schtzen? Ist es realistisch von Leistungserbringern (Glubigern) zu erwarten, die ausufernde Rechtsprechung zu den Anfechtungstatbestnden der Insolvenzordnung zu verfolgen und zudem knftige Entwicklungen in der Rechtsprechung zu erahnen?
Oder empfiehlt sich eine andere Herangehensweise zum Schutz vor Rckforderungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens des ehemaligen Schuldners/ Kunden?
Zur Entwicklung von Handlungsalternativen fr Glubiger wurde das Anfechtungsrecht auerhalb der Insolvenzordnung berblickt (Pkt. 1.), die Insolvenzanfechtung erarbeitet (P
Mit der neuen Insolvenzordnung ist auch das Anfechtungsrecht innerhalb der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt worden. Vom Grundsatz her beabsichtigte der Gesetzgeber eine Erleichterung der Durchsetzbarkeit von Anfechtungsansprchen.
Der schlichte Glubiger, welcher redlich seine Leistung an einen Schuldner erbringt und dafr eine Gegenleistung erhlt, muss damit rechnen, dass die erhaltene Leistung nach der Insolvenzerffnung ber das Vermgen des frheren Schuldners vom spteren Insolvenzverwalter zur Masse zurckgefordert, die Leistung angefochten wird.
Die Intention der vorliegenden Arbeit liegt darin, dem redlichen Glubiger (Anfechtungsgegner) aufzuzeigen, wie seine Leistung vor einer spteren Insolvenzanfechtung weitestgehend geschtzt werden kann.
Bereits an der gewhlten Bezeichnung des 'redlichen Glubigers' lsst sich ansatzweise erkennen, dass allein eine ehrenhafte Grundhaltung den Glubiger nicht vor Insolvenzanfechtung schtzen wird. Doch was kann ihn schtzen? Ist es realistisch von Leistungserbringern (Glubigern) zu erwarten, die ausufernde Rechtsprechung zu den Anfechtungstatbestnden der Insolvenzordnung zu verfolgen und zudem knftige Entwicklungen in der Rechtsprechung zu erahnen?
Oder empfiehlt sich eine andere Herangehensweise zum Schutz vor Rckforderungen im Zuge eines Insolvenzverfahrens des ehemaligen Schuldners/ Kunden?
Zur Entwicklung von Handlungsalternativen fr Glubiger wurde das Anfechtungsrecht auerhalb der Insolvenzordnung berblickt (Pkt. 1.), die Insolvenzanfechtung erarbeitet (P
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783842882430
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 76
- Utgivningsdatum: 2012-07-03
- Förlag: Diplomica Verlag