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Das Gnstigkeitsprinzip des 4 III TVG und die aktuellen Reformvorschlge
Christoph Lbig
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 17 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universitt Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar zum Tarif- und Koalitionsrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Arbeit wurde mit 17 Punkten bewertet. Breiter Korrekturrand. , Abstract: Unter einem Tarifvertrag versteht man nach 1 TVG einen
schriftlichen Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten
und Pflichten der Vertragsschlieenden, zur Regelung von Inhalt,
Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhltnissen, sowie
zur Regelung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen. Diese Regelungen des Tarifvertrages wirken nach 4 I TVG zwingend und unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Tarifgebundenen ein. Somit bedarf es zur Wirksamkeit der vereinbarten Rechtsnormen keines weiteren Transformationsaktes und den Tarifvertragsparteien ist es zudem verboten, in den vom Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhltnissen von den vereinbarten Regelungen abzuweichen. Dabei gilt zu beachten, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages nicht absolut, sondern nur in eine Richtung zwingend wirken, also lediglich halbzwingend sind. Nach 4 III TVG sind Abweichungen vom Tarifvertrag nur dann zulssig, soweit diese durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. ffnungsklausel), oder wenn die abweichende Abmachung eine Regelung zugunsten des Arbeitnehmers enthlt (sog. Gnstigkeitsprinzip). Das tarifliche Recht ist somit zugunsten des Arbeitnehmers dispositives Recht.
Die vorliegende Arbeit behandelt ausschlielich die zweite Variante
des 4 III TVG: Das Gnstigkeitsprinzip und die aktuellen Reformvorschlge.
schriftlichen Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten
und Pflichten der Vertragsschlieenden, zur Regelung von Inhalt,
Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhltnissen, sowie
zur Regelung von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen. Diese Regelungen des Tarifvertrages wirken nach 4 I TVG zwingend und unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Tarifgebundenen ein. Somit bedarf es zur Wirksamkeit der vereinbarten Rechtsnormen keines weiteren Transformationsaktes und den Tarifvertragsparteien ist es zudem verboten, in den vom Tarifvertrag erfassten Arbeitsverhltnissen von den vereinbarten Regelungen abzuweichen. Dabei gilt zu beachten, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages nicht absolut, sondern nur in eine Richtung zwingend wirken, also lediglich halbzwingend sind. Nach 4 III TVG sind Abweichungen vom Tarifvertrag nur dann zulssig, soweit diese durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. ffnungsklausel), oder wenn die abweichende Abmachung eine Regelung zugunsten des Arbeitnehmers enthlt (sog. Gnstigkeitsprinzip). Das tarifliche Recht ist somit zugunsten des Arbeitnehmers dispositives Recht.
Die vorliegende Arbeit behandelt ausschlielich die zweite Variante
des 4 III TVG: Das Gnstigkeitsprinzip und die aktuellen Reformvorschlge.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640797158
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 88
- Utgivningsdatum: 2011-01-12
- Förlag: Grin Verlag