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Das Namensrecht in der Rechtsvergleichung und im Internationalen Privatrecht
Viviane Rocha Mathias
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Magna cum laude, Eberhard-Karls-Universitt Tbingen, 44 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name ist ein sprachliches Mittel der Kennzeichnung von natrlichen
und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr
von einander zu unterscheiden. Er hat hauptschlich drei Funktionen: (1) dient
der stndigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)
gehrt dem Persnlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet
die Familienzugehrigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.
Darber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht
auf einen eigenen Namen.
Das Namensrecht ist mit der Persnlichkeit des menschlichen Lebens
eng verknpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die krperliche
Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persnlichkeit oder der Ehre. Die
Bestimmung des Familiennamens ber die Generationen hinweg machte also
Vorschriften ber den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den groen
Kodifikationen, wie z.B. der Aufklrung und dem franzsischen Code Civil,
erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgnge zum
Erwerb eines Namens fhren sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen
Normen in die Zivilgesetzbcher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des
Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres
und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Lndern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
und juristischen Personen, um sie im allgemeinen Verkehr und im Rechtsverkehr
von einander zu unterscheiden. Er hat hauptschlich drei Funktionen: (1) dient
der stndigen Identifizierung (Passwesen) von Personen und Unternehmen, (2)
gehrt dem Persnlichkeitsrecht als sein Hauptbestandteil und (3) kennzeichnet
die Familienzugehrigkeit, wobei der Familienname eine wesentliche Rolle spielt.
Darber hinaus hat jede Person das in der Regel zivilrechtlich verankerte Recht
auf einen eigenen Namen.
Das Namensrecht ist mit der Persnlichkeit des menschlichen Lebens
eng verknpft, ebenso wie das Recht auf das Leben, die krperliche
Unversehrtheit, die Freiheit, die Achtung der Persnlichkeit oder der Ehre. Die
Bestimmung des Familiennamens ber die Generationen hinweg machte also
Vorschriften ber den Erwerb des Namens erforderlich. So tauchen in den groen
Kodifikationen, wie z.B. der Aufklrung und dem franzsischen Code Civil,
erstmals Regelungen auf, die fixierten, welche familienrechtliche Vorgnge zum
Erwerb eines Namens fhren sollten. Die Aufnahme der namensrechtlichen
Normen in die Zivilgesetzbcher war eine rechtsgeschichtliche Entwicklung des
Rechts. Zwar bezeichnet der Name immer noch im geltenden Recht ein wahres
und gegen jeden Dritten wirkendes absolutes Privatrecht, jedoch ist er in Lndern wie Brasilien nicht nur zivilrechtlich, sondern auch verfassungsrechtlich verankert.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640136384
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 66
- Utgivningsdatum: 2008-08-12
- Förlag: Grin Verlag