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Immer noch sind es Frauen, die nach einer Trennung/Scheidung in der Regel die Verantwortung fr ihre Kinder bernehmen. Sie mchten ihre Kinder beschtzen, mssen sich aber zugleich mit rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen und mglicherweise auch noch befrchten, dass der Ex-Partner nicht bereit ist, finanzielle Untersttzung gegenber der Familie zu leisten. Ebenso mssen sie befrchten, dass sie das Sorgerecht verlieren oder ein Umgangsrecht nicht abwenden knnen, auch wenn sie vom Partner jahrelang physisch und psychisch misshandelt wurden.
Die Reformierung des Umgangsrechts gem 1684 BGB hat bewirkt, dass alle Vter, egal ob verheiratet oder nicht, ein durchsetzbares Umgangsrecht erhalten haben, und unabhngig von dem Sorgerecht einen Rechtsstreit allein durch das Umgangsrecht initiieren knnen. Erhlt ein Vater kein Sorgerecht, kann er immer noch durch das Umgangsrecht an das Kind herantreten. Das bedeutet, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater auch gegen den Willen des Kindes oder der Mutter durchgesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass besonders hufig die Mutter fr eine verweigernde Haltung des Kindes verantwortlich gemacht werden kann und durch gesetzlich vollstreckbare Sanktionen (Geldstrafe, Sorgerechtsentzug oder Haftstrafe) bedroht ist. Vter hingegen haben in den seltensten Fllen Sanktionen zu befrchten, wenn sie den Umgang ablehnen. Ebenso bedeutet dies, dass der Vater weiterhin Zugriff auf die familire Situation der Mutter hat.
Es ist eine Situation fr Frauen entstanden, in der sie rechtliche Forderungen im Sinne ihres Kindes mglicherweise nicht durchsetzen knnen und letztlich dafr bestraft werden, wenn sie nicht im Sinne der Gesetzgebung handeln. Auch wenn sie als Hauptbezugspersonen ihrer Kinder berechtigte Motive fr ablehnendes Verhalten haben. Die Rechtsprechungen hngen jeweils von der Glaubwrdigkeit und der Beweiskraft der Mutter sowie vom fachlichen Wissen und Einfhlungsvermgen des Richters ab. D.h. durch die unter
Die Reformierung des Umgangsrechts gem 1684 BGB hat bewirkt, dass alle Vter, egal ob verheiratet oder nicht, ein durchsetzbares Umgangsrecht erhalten haben, und unabhngig von dem Sorgerecht einen Rechtsstreit allein durch das Umgangsrecht initiieren knnen. Erhlt ein Vater kein Sorgerecht, kann er immer noch durch das Umgangsrecht an das Kind herantreten. Das bedeutet, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater auch gegen den Willen des Kindes oder der Mutter durchgesetzt werden kann. Das hat zur Folge, dass besonders hufig die Mutter fr eine verweigernde Haltung des Kindes verantwortlich gemacht werden kann und durch gesetzlich vollstreckbare Sanktionen (Geldstrafe, Sorgerechtsentzug oder Haftstrafe) bedroht ist. Vter hingegen haben in den seltensten Fllen Sanktionen zu befrchten, wenn sie den Umgang ablehnen. Ebenso bedeutet dies, dass der Vater weiterhin Zugriff auf die familire Situation der Mutter hat.
Es ist eine Situation fr Frauen entstanden, in der sie rechtliche Forderungen im Sinne ihres Kindes mglicherweise nicht durchsetzen knnen und letztlich dafr bestraft werden, wenn sie nicht im Sinne der Gesetzgebung handeln. Auch wenn sie als Hauptbezugspersonen ihrer Kinder berechtigte Motive fr ablehnendes Verhalten haben. Die Rechtsprechungen hngen jeweils von der Glaubwrdigkeit und der Beweiskraft der Mutter sowie vom fachlichen Wissen und Einfhlungsvermgen des Richters ab. D.h. durch die unter
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783836694407
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 218
- Utgivningsdatum: 2010-07-07
- Förlag: Diplomica Verlag