Psykologi & pedagogik
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Das Recht der Jugendhilfe aus verfassungs- und sozialrechtlicher Sicht
Gerhard Benz
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Durch die Einfhrung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 wurde ein Perspektivenwechsel in der Jugendhilfe eingeleitet. Im Vordergrund stand nicht mehr die Aufrechterhaltung der ffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung und Arbeitserziehung etc, sondern vielmehr Leistungsverwaltung, um die Frderung und Integration junger Menschen in die Gesellschaft durch allgemeine und individuelle Hilfsangebote in unterschiedlichen Lebenssituationen besser zu erreichen.
Verfassungsrechtlich hat dieser Perspektivenwechsel insoweit Bedeutung, dass im Hinblick auf die vorrangige Erziehungsverantwortung der Eltern, die Frderung und der prventive Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht (Art. 6 Abs. 2, 3 GG). Diese Schutzverpflichtung ist verfassungsrechtlich primr in Art. 2 Abs. 1 GG verankert, da das Kind eigenstndiger Trger von Persnlichkeitsrechten Person-Werden" ist. Somit bedeutet Frderung der elterlichen Erziehungsverantwortung zugleich auch Frderung der Entwicklung des Kindes und Jugendlichen. Durch Beteiligungs- und Mitspracherechte trgt das Gesetz der wachsenden Mndigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Eingriffe in die elterliche Sorge zum Schutz vor Kindeswohlgefahren sind ausschlielich dem Familiengericht vorbehalten ( 1666 BGB). Ausnahme ist die Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII als vorlufige Schutzmanahme der Jugendhilfe.
Aufgrund der aktuellen Geschehnisse von Fllen der Vernachlssigung, Misshandlung bis hin zur Ttung von Kindern, werden in dieser Studie die unterschiedlichen Aspekte von Kindeswohlgefhrdung aus verfassungs- und jugendhilferechtlicher Sicht beleuchtet, wobei das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle deutlich wird, indem sich Jugendhilfe bewegt.
Verfassungsrechtlich hat dieser Perspektivenwechsel insoweit Bedeutung, dass im Hinblick auf die vorrangige Erziehungsverantwortung der Eltern, die Frderung und der prventive Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht (Art. 6 Abs. 2, 3 GG). Diese Schutzverpflichtung ist verfassungsrechtlich primr in Art. 2 Abs. 1 GG verankert, da das Kind eigenstndiger Trger von Persnlichkeitsrechten Person-Werden" ist. Somit bedeutet Frderung der elterlichen Erziehungsverantwortung zugleich auch Frderung der Entwicklung des Kindes und Jugendlichen. Durch Beteiligungs- und Mitspracherechte trgt das Gesetz der wachsenden Mndigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Eingriffe in die elterliche Sorge zum Schutz vor Kindeswohlgefahren sind ausschlielich dem Familiengericht vorbehalten ( 1666 BGB). Ausnahme ist die Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII als vorlufige Schutzmanahme der Jugendhilfe.
Aufgrund der aktuellen Geschehnisse von Fllen der Vernachlssigung, Misshandlung bis hin zur Ttung von Kindern, werden in dieser Studie die unterschiedlichen Aspekte von Kindeswohlgefhrdung aus verfassungs- und jugendhilferechtlicher Sicht beleuchtet, wobei das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle deutlich wird, indem sich Jugendhilfe bewegt.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783836678100
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 96
- Utgivningsdatum: 2009-08-25
- Förlag: Diplomica Verlag