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Der Ausweis "sonstiger finanzieller Verpflichtungen" im Jahresabschlu
Wilfried Graf
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3,7, FernUniversitt Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Es soll mit dieser Arbeit gezeigt werden, welche Funktion der 285 Nr.3 HGB, der eine Pflichtangabe zum Anhang beinhaltet, innerhalb des Jahresabschlusses hat. Der Jahresabschlu soll gem 264 Abs.2 HGB ber die Vermgens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens einen den tatschlichen Verhltnissen entsprechenden Zustandsbericht liefern. Der Jahresabschlu hat eine Informationsfunktion, mit der allgemeine Informationen ber das Unternehmen geliefert werden, und eine Zahlungsbemessungsfunktion, durch die die Hhe von Auszahlungen an Anteilseigner oder Beschftigte des Unternehmens ermittelt wird.
Der Interessentenkreis des Jahresabschlusses kann uerst vielseitig sein, so da die im Jahresabschlu bereitgestellten Informationen im Sinne einer Interessenregelung ein ausgewogenes Gleichgewicht der Interessen der Jahresabschlussadressaten bercksichtigen sollten. Die Unternehmung hat aber auch eigene Interessen, die mittels einer unternehmensspezifischen Bilanzpolitik ihren Niederschlag in dem Jahresabschlu finden.
Durch Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte lt sich der Jahresabschlu je nach Interessenlage der Unternehmung gestalten, so da Unschrfen in Diesem auftreten knnen. Der Gesetzgeber will jedoch ein mglichst objektives Bild der Vermgens-, Finanz-, und Ertragslage im Jahresabschlu dargestellt haben und hat deshalb solche Pflichtangaben wie den 285 Nr.3 HGB eingefhrt. Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob der 285 Nr.3 HGB dieser vom Gesetzgeber gewollten Relativierung der Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gengt und so ein Gegengewicht zu ergebnisverbessernder oder eigenkapitalehhender Bilanzpolitik ergibt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkrzungsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
1.Problemstellung1
2.Der Anhang als Bestandteil
Es soll mit dieser Arbeit gezeigt werden, welche Funktion der 285 Nr.3 HGB, der eine Pflichtangabe zum Anhang beinhaltet, innerhalb des Jahresabschlusses hat. Der Jahresabschlu soll gem 264 Abs.2 HGB ber die Vermgens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens einen den tatschlichen Verhltnissen entsprechenden Zustandsbericht liefern. Der Jahresabschlu hat eine Informationsfunktion, mit der allgemeine Informationen ber das Unternehmen geliefert werden, und eine Zahlungsbemessungsfunktion, durch die die Hhe von Auszahlungen an Anteilseigner oder Beschftigte des Unternehmens ermittelt wird.
Der Interessentenkreis des Jahresabschlusses kann uerst vielseitig sein, so da die im Jahresabschlu bereitgestellten Informationen im Sinne einer Interessenregelung ein ausgewogenes Gleichgewicht der Interessen der Jahresabschlussadressaten bercksichtigen sollten. Die Unternehmung hat aber auch eigene Interessen, die mittels einer unternehmensspezifischen Bilanzpolitik ihren Niederschlag in dem Jahresabschlu finden.
Durch Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte lt sich der Jahresabschlu je nach Interessenlage der Unternehmung gestalten, so da Unschrfen in Diesem auftreten knnen. Der Gesetzgeber will jedoch ein mglichst objektives Bild der Vermgens-, Finanz-, und Ertragslage im Jahresabschlu dargestellt haben und hat deshalb solche Pflichtangaben wie den 285 Nr.3 HGB eingefhrt. Es soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob der 285 Nr.3 HGB dieser vom Gesetzgeber gewollten Relativierung der Angaben in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gengt und so ein Gegengewicht zu ergebnisverbessernder oder eigenkapitalehhender Bilanzpolitik ergibt.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbkrzungsverzeichnisI
AbbildungsverzeichnisIII
1.Problemstellung1
2.Der Anhang als Bestandteil
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838642963
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 82
- Utgivningsdatum: 2001-07-01
- Förlag: Diplom.de