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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Johannes Kepler Universitt Linz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Pfarrkirchenrat ist als jenes Gremium der Pfarre ins Leben gerufen worden, da fr die Verwaltung des pfarrlichen Vermgens, die Wahrnehmung von Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung zustndig ist. Seine Schaffung wurde notwendig, nachdem dem bisherigen Modus, die Verwaltung des Kirchenvermgens mit Hilfe staatlicher Organe durchzufhren, ein Ende gesetzt worden war und nun zur Erfllung dieser Aufgabe kirchliche Organe herangezogen werden mussten.
Seine Organisation und Kompetenzen wurden erstmals in der Pfarrkirchenratsordnung vom April 1938 festgeschrieben.
In den siebziger Jahren wurden der Pfarrkirchenrat mit dem eben erst gegrndeten Pfarrgemeinderat verbunden, indem die Funktionen Pfarrkirchenrats vielfach auf den Pfarrgemeinderat beziehungsweise auf dessen Finanzausschuss bertragen wurden. Die bisherigen Pfarrkirchenratsordnungen der sterreichischen Dizesen waren weitgehend identisch gewesen. Die nderte sich nun, da nicht alle sterreichischen Dizesen den mit der Einfhrung des Pfarrgemeinderats verbundenen nderungen auf gleiche Weise Rechnung trugen.
Auf universellrechtlicher Ebene wurden beide Rte das erste Mal im Codex Iuris Canonici 1983 normiert. Ihre nhere Ausgestaltung blieb dem Partikularrecht berlassen und erfolgte durch die Pfarrkirchenratsordnungen der sterreichischen Dizesen.
Ein abschlieender Vergleich des universellen Rechts mit den in Geltung stehenden Pfarrkirchenratsordnungen zeigt, dass das Verhltnis beider nicht frei von Spannungen ist.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Historische Entwicklung der Vermgensverwaltung
I.Vermgensverwaltung vor 19381
II.Vermgensverwaltung zwischen 1938 und 194512
III.Vermgensverwaltung nach 194533
Grndung der Pfarrkirchenrte
A.Pfarrkir
Der Pfarrkirchenrat ist als jenes Gremium der Pfarre ins Leben gerufen worden, da fr die Verwaltung des pfarrlichen Vermgens, die Wahrnehmung von Konkurrenz- und Umlageangelegenheiten, die Erstellung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung zustndig ist. Seine Schaffung wurde notwendig, nachdem dem bisherigen Modus, die Verwaltung des Kirchenvermgens mit Hilfe staatlicher Organe durchzufhren, ein Ende gesetzt worden war und nun zur Erfllung dieser Aufgabe kirchliche Organe herangezogen werden mussten.
Seine Organisation und Kompetenzen wurden erstmals in der Pfarrkirchenratsordnung vom April 1938 festgeschrieben.
In den siebziger Jahren wurden der Pfarrkirchenrat mit dem eben erst gegrndeten Pfarrgemeinderat verbunden, indem die Funktionen Pfarrkirchenrats vielfach auf den Pfarrgemeinderat beziehungsweise auf dessen Finanzausschuss bertragen wurden. Die bisherigen Pfarrkirchenratsordnungen der sterreichischen Dizesen waren weitgehend identisch gewesen. Die nderte sich nun, da nicht alle sterreichischen Dizesen den mit der Einfhrung des Pfarrgemeinderats verbundenen nderungen auf gleiche Weise Rechnung trugen.
Auf universellrechtlicher Ebene wurden beide Rte das erste Mal im Codex Iuris Canonici 1983 normiert. Ihre nhere Ausgestaltung blieb dem Partikularrecht berlassen und erfolgte durch die Pfarrkirchenratsordnungen der sterreichischen Dizesen.
Ein abschlieender Vergleich des universellen Rechts mit den in Geltung stehenden Pfarrkirchenratsordnungen zeigt, dass das Verhltnis beider nicht frei von Spannungen ist.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Historische Entwicklung der Vermgensverwaltung
I.Vermgensverwaltung vor 19381
II.Vermgensverwaltung zwischen 1938 und 194512
III.Vermgensverwaltung nach 194533
Grndung der Pfarrkirchenrte
A.Pfarrkir
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838651408
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 316
- Utgivningsdatum: 2002-03-01
- Förlag: Diplom.de