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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: sehr gut (16 Punkte), Heinrich-Heine-Universitt Dsseldorf, Veranstaltung: Seminar zu "Grundfragen des Hochschulrechts", 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit gibt einen berblick ber die gerichtlichen Vertretungsbefugnisse der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen unter prozessualen und berufsrechtlichen Gesichtspunkten. Dass Lehrer des Rechts - also allgemein gesagt Personen, die sich mit dem Recht in erster Linie literarisch und zu Unterrichtszwecken auseinandersetzen - sich auch an den praktischen rechtlichen Auseinandersetzungen ihrer gesellschaftlichen Umgebung, insbesondere Prozessen, beteiligen, ist kein Phnomen der neuesten oder auch nur der neueren Zeit.
Bereits von den ersten Juristen" der europischen Geschichte, den rmischen Rechtsgelehrten seit etwa der Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr., ist eine parallele Ttigkeit als Unterrichter des Nachwuchses und der interessierten ffentlichkeit und zugleich als Berater der Parteien und (meist rechtsunkundigen, weil aus der Brgerschaft gewhlten) Richter
berliefert. Rechtsunterricht und Rechtsberatung bildeten in dieser Frhzeit eine untrennbare Einheit, da die Unterweisung und Belehrung ber rechtliche Fragen in aller ffentlichkeit stattfand und sowohl den in einem konkreten Fall Ratsuchenden als auch den allgemein an Rechtsfragen Interessierten gleichermaen zugnglich war. Auch traten diese Juristen, ohne Anwlte" zu sein - diesem modernen Berufsbild entsprachen am ehesten die rein rhetorisch geschulten oratores", also hauptberufliche Gerichtsredner - gelegentlich als Parteivertreter in Prozessen auf.
Diese Doppelfunktion setzte sich auch dann fort, als die rein wissenschaftliche Beschftigung mit dem geltenden Recht nach einer lngeren Phase des Verfalls im Mittelalter in den Vordergrund trat. So ist insbesondere fr die ersten Rechtslehrer im modernen" Sinne an den oberitalienischen
Bereits von den ersten Juristen" der europischen Geschichte, den rmischen Rechtsgelehrten seit etwa der Mitte des 3. Jahrhunderts v. Chr., ist eine parallele Ttigkeit als Unterrichter des Nachwuchses und der interessierten ffentlichkeit und zugleich als Berater der Parteien und (meist rechtsunkundigen, weil aus der Brgerschaft gewhlten) Richter
berliefert. Rechtsunterricht und Rechtsberatung bildeten in dieser Frhzeit eine untrennbare Einheit, da die Unterweisung und Belehrung ber rechtliche Fragen in aller ffentlichkeit stattfand und sowohl den in einem konkreten Fall Ratsuchenden als auch den allgemein an Rechtsfragen Interessierten gleichermaen zugnglich war. Auch traten diese Juristen, ohne Anwlte" zu sein - diesem modernen Berufsbild entsprachen am ehesten die rein rhetorisch geschulten oratores", also hauptberufliche Gerichtsredner - gelegentlich als Parteivertreter in Prozessen auf.
Diese Doppelfunktion setzte sich auch dann fort, als die rein wissenschaftliche Beschftigung mit dem geltenden Recht nach einer lngeren Phase des Verfalls im Mittelalter in den Vordergrund trat. So ist insbesondere fr die ersten Rechtslehrer im modernen" Sinne an den oberitalienischen
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640117420
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 80
- Utgivningsdatum: 2008-07-01
- Förlag: Grin Verlag