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Es ist sicherlich kein Zufall, daB die neue Verfassung der DDR yom 6. April 1968 den Artikel 48 zum symboltrachtig postierten Zentralar- tikel des staatlichen Organisationsgefliges wahlte. Ratte die Weimarer Verfassung mit den gesetzgeberischen Notstandsbefugnissen ihres be- ruchtigten Artikel 48 jenen Sprengsatz in das parlamentarische System eingebaut, mit dessen Rilfe die Prasidialkabinette ermoglicht und die Parlamente aus dem politis chen EntscheidungsprozeB katapultiert wur- den, so solI offenkundig Artikel 48 der DDR-Verfassung demgegenuber unverbruchliche Geltungskraft des Gegenprinzips postulieren: "Die Volks- kammer ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der Deutschen Demokratischen Republik. Niemand kann ihre Rechte einschran- ken. " Und in Lenins Gefolgschaft - der in seiner beruhmten, 1917 erst- mals publizierten Schrift "Staat und Revolution" die burgerlichen Parla- mente verachtlich als "Schwatzbuden" abqualifizierte, denen das Prole- tariat seine neuen arbeitenden, d. h. zugleich gesetzgebenden und voll- ziehenden Vertretungskorperschaften entgegenstellen sollte - heiBt es weiter in Artikel 48 der neuen Sozialistischen Verfassung: "Die Volks- kammer verwirklicht in ihrer Tatigkeit den Grundsatz der Einheit von BeschluBfassung und Durchflihrung. " Die Botschaft kontrastiert allerdings mit der Realitat. Bereits 1954 hatte Bertold Brecht als systemkonformer Beobachter in vorsichtiger Doppeldeutigkeitgeseufzt: "Vielleicht machen wir zu wenig aus unserer Volkskammer. " Tatsachlich scheint die Volks- kammer jenes deutsche Parlament zu sein, das bei seinen seltenen offent-- lichen Auftritten Lenins Epitheton den hochsten Tribut zollt: es prasentiert sich als eine "Schwatzbude" ohne echte Entscheidungsmacht. Die Entwicklung hierzu war bereits mit der alten Verfassung ermoglicht.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783531111674
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 162
- Utgivningsdatum: 1972-01-01
- Förlag: Springer VS