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Die Beschlagnahme als strafprozessuales Zwangsmittel steht im Spannungsverhaltnis zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse und den schutzwurdigen Individualinteressen der Betroffenen. Die Auslegung des 97 Abs. 2 Satz 3 1. HS StPO fuhrt bei Abwagung der widerstreitenden Interessen zu dem Ergebnis, dass eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot gemass dieser Vorschrift nur dann angenommen werden kann, wenn sich der gegen den Zeugnisverweigerungsberechtigten gerichtete Verdacht auf eine objektive und subjektive sowie kollusive Verstrickung in die Tat des Beschuldigten bezieht. Als weitere Einschrankung der Vorschrift ergibt sich, dass eine Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen zum Zwecke der Verwertung zum Nachteil des Beschuldigten schlechthin unzulassig ist, denn der in 148 StPO niedergelegte Schutzgedanke hat Vorrang, soll nicht gegen das mit Verfassungsrang ausgestattete Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung verstossen werden."
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631419304
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 202
- Utgivningsdatum: 1989-07-01
- Förlag: Peter Lang AG