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Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3, FernUniversitt Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. Dr. Michael Bitz, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Am 1. Januar 1999 wird gem 335 InsO i.V. m. Art. 110 EGInsO die Insolvenzordnung in Kraft treten. Damit wird ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, dessen Ursprnge bis in die Siebziger Jahre zurckreicht. Ein besonderer Schwerpunkt des Insolvenzrechts ist das Bestreben, ein auf Verbraucherkonkurse zugeschnittenes Instrumentarium zur Verfgung zu stellen. Dieses hat sich im Neunten Teil (Insolvenzverfahren fr Verbraucher und sonst. Kleinverfahren) sowie im Achten Teil (Restschuldbefreiung) des Gesetzes manifestiert.
Damit wird ein zugleich soziales und freiheitliches Anliegen, dem redlichen Schuldner nach der Durchfhrung eines Insolvenzverfahrens ber sein Vermgen eine endgltige Schuldenbereinigung zu ermglichen, eher realisierbar. Das derzeitig gltige Konkursverfahren belt den Glubigern das Recht der freien Nachforderung ( 164 Abs. 1 KO).Die festgestellten Forderungen verjhren erst nach 30 Jahren ( 218 Abs. 1 BGB i.V.m. 145 Abs. 2 KO). Gem 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB unterbrechen Vollstreckungs-handlungen die Verjhrung. Infolgedessen sind selbst junge Schuldner des fteren bis an ihr Lebensende der Rechtsverfolgung der Konkursglubiger ausgesetzt. Die praktisch lebenslange Nachhaftung drngt hufig ehemalige Gemeinschuldner in die Schattenwirtschaft und in die Schwarzarbeit ab, wenn nicht ihre Fhigkeiten sogar der Volkswirtschaft ganz verlorengehen. Der regelmig geringere wirtschaftliche Wert des Nachforderungsrechts steht schwerlich in einem angemessenen Verhltnis zu den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kosten der oft lebenslangen Schuldenhaftung. In den letzten Jahren hat die Zahl der Flle schwerer Verbraucherverschuldungen erheblich zugenommen, somit scheint es sachgerecht, das Insolvenzve
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Am 1. Januar 1999 wird gem 335 InsO i.V. m. Art. 110 EGInsO die Insolvenzordnung in Kraft treten. Damit wird ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, dessen Ursprnge bis in die Siebziger Jahre zurckreicht. Ein besonderer Schwerpunkt des Insolvenzrechts ist das Bestreben, ein auf Verbraucherkonkurse zugeschnittenes Instrumentarium zur Verfgung zu stellen. Dieses hat sich im Neunten Teil (Insolvenzverfahren fr Verbraucher und sonst. Kleinverfahren) sowie im Achten Teil (Restschuldbefreiung) des Gesetzes manifestiert.
Damit wird ein zugleich soziales und freiheitliches Anliegen, dem redlichen Schuldner nach der Durchfhrung eines Insolvenzverfahrens ber sein Vermgen eine endgltige Schuldenbereinigung zu ermglichen, eher realisierbar. Das derzeitig gltige Konkursverfahren belt den Glubigern das Recht der freien Nachforderung ( 164 Abs. 1 KO).Die festgestellten Forderungen verjhren erst nach 30 Jahren ( 218 Abs. 1 BGB i.V.m. 145 Abs. 2 KO). Gem 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB unterbrechen Vollstreckungs-handlungen die Verjhrung. Infolgedessen sind selbst junge Schuldner des fteren bis an ihr Lebensende der Rechtsverfolgung der Konkursglubiger ausgesetzt. Die praktisch lebenslange Nachhaftung drngt hufig ehemalige Gemeinschuldner in die Schattenwirtschaft und in die Schwarzarbeit ab, wenn nicht ihre Fhigkeiten sogar der Volkswirtschaft ganz verlorengehen. Der regelmig geringere wirtschaftliche Wert des Nachforderungsrechts steht schwerlich in einem angemessenen Verhltnis zu den gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kosten der oft lebenslangen Schuldenhaftung. In den letzten Jahren hat die Zahl der Flle schwerer Verbraucherverschuldungen erheblich zugenommen, somit scheint es sachgerecht, das Insolvenzve
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838637747
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 92
- Utgivningsdatum: 2001-05-01
- Förlag: Diplom.de