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Die Foerderung erneuerbarer Energien in der Europaischen Union
Ulf Rossegger
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Klima- und Umweltpolitik, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitt Erlangen-Nrnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn wir unsere Partner auch weiter dazu bewegen wollen, ehrgeizige Ziele fr die erneuerbaren Energien festzulegen, mssen wir beweisen, dass wir unsere eigenen Ziele erreichen werden, und sollten vor unserer eigenen Tr kehren."
(Loyola de Palacio, ehemalige Vizeprsidentin der EU-Kommission von 1999 bis 2004, Zustndigkeitsbereich Verkehr und Energie, auf der Ratstagung Energie" am 14.05.2003, EU 2003a: 2)
Mit der Richtlinie vom 27. September 2001 (EU 2001a, 2001/77/EG) hat die Europische Union erstmals einen Rahmen zur Frderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) verabschiedet. Die EE-Stromrichtlinie ist somit die magebliche legislative Grundlage zur Frderung erneuerbarer Energiequellen auf der europischen Ebene, mit entsprechenden Rckwirkungen auf die nationale Ebene.
In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Manahmen zu ergreifen, um die Stromgewinnung auf Basis der erneuerbaren Energiequellen am gesamten Bruttostromverbrauch der EU15 von 13,9 Prozent im Jahr 1997 auf 22,1 Prozent bis 2010 zu steigern. Ein wichtiger Ausgangspunkt fr die Umsetzung der EE-Stromrichtlinie war die Zustimmung der Europischen Union zum Kyoto-Protokoll im Jahr 1997. In diesem Rahmen ging sie die
Verpflichtung ein, ihre jhrlichen Treibhausgasemissionen bis 2010 um 8 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energien einen Anteil von 12 Prozent am
Primrenergieverbrauch zu erreichen.
Die Richtlinie beinhaltet unterschiedliche nationale Referenzwerte fr die Regenerativstromerzeugung in allen EU-Mitgliedstaaten. Nach der EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 wurden fr die Beitrittstaaten ebenso nationale Richtziele festgeschrieben. Nach der Ergnzung der EE-Stromrichtlinie um die nationalen Richtziele der Beitrittslnd
(Loyola de Palacio, ehemalige Vizeprsidentin der EU-Kommission von 1999 bis 2004, Zustndigkeitsbereich Verkehr und Energie, auf der Ratstagung Energie" am 14.05.2003, EU 2003a: 2)
Mit der Richtlinie vom 27. September 2001 (EU 2001a, 2001/77/EG) hat die Europische Union erstmals einen Rahmen zur Frderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) verabschiedet. Die EE-Stromrichtlinie ist somit die magebliche legislative Grundlage zur Frderung erneuerbarer Energiequellen auf der europischen Ebene, mit entsprechenden Rckwirkungen auf die nationale Ebene.
In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Manahmen zu ergreifen, um die Stromgewinnung auf Basis der erneuerbaren Energiequellen am gesamten Bruttostromverbrauch der EU15 von 13,9 Prozent im Jahr 1997 auf 22,1 Prozent bis 2010 zu steigern. Ein wichtiger Ausgangspunkt fr die Umsetzung der EE-Stromrichtlinie war die Zustimmung der Europischen Union zum Kyoto-Protokoll im Jahr 1997. In diesem Rahmen ging sie die
Verpflichtung ein, ihre jhrlichen Treibhausgasemissionen bis 2010 um 8 Prozent zu senken und bis zum Jahr 2010 bei den erneuerbaren Energien einen Anteil von 12 Prozent am
Primrenergieverbrauch zu erreichen.
Die Richtlinie beinhaltet unterschiedliche nationale Referenzwerte fr die Regenerativstromerzeugung in allen EU-Mitgliedstaaten. Nach der EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 wurden fr die Beitrittstaaten ebenso nationale Richtziele festgeschrieben. Nach der Ergnzung der EE-Stromrichtlinie um die nationalen Richtziele der Beitrittslnd
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640589784
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 134
- Utgivningsdatum: 2010-04-13
- Förlag: Grin Verlag