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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 9, Humboldt-Universitt zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit Problemen von Nachvergtungsansprchen des privaten Bau-Unternehmers bei Vereinbarung
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Lichte der VOB auseinander.
A. Einleitung/Sachverhalt
Die Kl. hatte fr die Beklagte Sanierungsarbeiten an einer Kammerschleuse
zu einem Pauschalpreis zu erbringen. Der Vertrag kam aufgrund einer Ausschreibung
nach VOB/A zustande. Ihm lag u.a. die VOB/B zugrunde. Im
Streit war noch die Vergtung fr die Bewehrung der linken Schleusenwand.
Insoweit wies das Leistungsverzeichnis auf, dass die Flchenbewehrung
nach der Zwangsbeanspruchung zu bemessen sei, mindestens aber eine
angegebene Strke aufzuweisen habe. Die fr die Bemessung der Zwangsbeanspruchung
erforderliche Statik hatte die Kl. als Vertragsleistung zu erbringen.
Im brigen hatte die Kl. Verankerungen in den Schleusenwnden anzubringen.
Fr diese wurden Mehrkosten geltend gemacht. Die Kl. verlangte
u.a. fr Mehrverbrauch an Stahl sowie fr umstndlichere und aufwendigere
Arbeiten fr die Verankerungen zustzliche Vergtung.
Das LG hat den Anspruch dem Grunde nach fr gerechtfertigt gehalten. Das
OLG hat die Berufung der Beklagten zurckgewiesen. Die Revision der Beklagten
fhrte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurckverweisung.
B. Rechtsfragen
Die Entscheidung behandelte Fragen zu ffentlichen Vergaben sowie das
Problem eines Nachvergtungsanspruchs gem 2 Nr. 5 VOB/B bei Vereinbarung
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
[...]
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Lichte der VOB auseinander.
A. Einleitung/Sachverhalt
Die Kl. hatte fr die Beklagte Sanierungsarbeiten an einer Kammerschleuse
zu einem Pauschalpreis zu erbringen. Der Vertrag kam aufgrund einer Ausschreibung
nach VOB/A zustande. Ihm lag u.a. die VOB/B zugrunde. Im
Streit war noch die Vergtung fr die Bewehrung der linken Schleusenwand.
Insoweit wies das Leistungsverzeichnis auf, dass die Flchenbewehrung
nach der Zwangsbeanspruchung zu bemessen sei, mindestens aber eine
angegebene Strke aufzuweisen habe. Die fr die Bemessung der Zwangsbeanspruchung
erforderliche Statik hatte die Kl. als Vertragsleistung zu erbringen.
Im brigen hatte die Kl. Verankerungen in den Schleusenwnden anzubringen.
Fr diese wurden Mehrkosten geltend gemacht. Die Kl. verlangte
u.a. fr Mehrverbrauch an Stahl sowie fr umstndlichere und aufwendigere
Arbeiten fr die Verankerungen zustzliche Vergtung.
Das LG hat den Anspruch dem Grunde nach fr gerechtfertigt gehalten. Das
OLG hat die Berufung der Beklagten zurckgewiesen. Die Revision der Beklagten
fhrte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurckverweisung.
B. Rechtsfragen
Die Entscheidung behandelte Fragen zu ffentlichen Vergaben sowie das
Problem eines Nachvergtungsanspruchs gem 2 Nr. 5 VOB/B bei Vereinbarung
eines Pauschalpreises und Verwendung einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
[...]
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640535187
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 72
- Utgivningsdatum: 2010-02-17
- Förlag: Grin Verlag