Juridik
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Die Haftung Des Verkaeufers Fuer Oeffentliche Aeuerungen, Werbung Und Kennzeichnungen Gemae 434 Abs. 1 Satz 3 Bgb
Tobias Messer
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Seit der Schuldrechtsreform ist der Verkaufer gemass 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dafur verantwortlich, dass die Sachbeschaffenheit auch Eigenschaften umfasst, welche der Kaufer nach den oeffentlichen AEusserungen des Verkaufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung uber bestimmte Eigenschaften der Kaufsache erwarten kann. Damit ist erstmalig im deutschen Recht eine Beschaffenheitsverantwortlichkeit fur werbliche Sachbeschreibungen normiert worden, welche ausserhalb des von den Parteien vereinbarten Vertragsinhaltes liegt. Die Arbeit stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und neuen Rechtslage dar und eroertert detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Informationsverantwortlichkeit des Verkaufers.
- Illustratör: zahlreiche Tabellen
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631566435
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 300
- Utgivningsdatum: 2008-02-01
- Förlag: Peter Lang AG