Juridik
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Die Massnahmenbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht. Zustandigkeit und Verfahren
Markus Moser
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1, Universitt Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit 1.1.2014 ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirksam geworden. Anstelle des administrativen Instanzenzugs in der Verwaltung tritt nun die Kontrolle der Verwaltung durch die neu errichteten 9 Verwaltungsgerichte der Lnder und dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesfinanzgericht. Die unabhngigen Verwaltungssenate (im Folgenden UVS) und der unabhngige Finanzsenat (im Folgenden UFS), sowie zahlreiche Sonderbehrden, verlieren ihre Funktion, die nun bei den Verwaltungsgerichten konzentriert wird. Gem Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte ber Beschwerden gegen die Ausbung unmittelbarer verwaltungsbehrdlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Manahmenbeschwerde). Diese Bestimmung ermglicht einen Rechtsschutz gegen verfahrensfreie Verwaltungsakte, die ohne Bescheid an individuell bestimmte
Adressaten gerichtet sind (Akte unmittelbarer verwaltungsbehrdlicher Befehls und Zwangsgewalt (im Folgenden AuvBZ)). Eine Manahme muss bestimmten Voraussetzungen gengen, um als AuvBZ zu gelten. Manahmenbeschwerden gegen Staatshandeln, das nicht als AuvBZ zu qualifizieren ist (schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln), sind unzulssig und zurckzuweisen, auer wenn im Einzelfall das Materiengesetz nach Art 130 Abs 2 Z1 B-VG eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht erffnet. Die Abgrenzung zwischen AuvBZ und schlichtem hoheitlichem Verwaltungshandeln kann komplex sein und wird oft sehr kasuistisch entschieden. Kapitel 2 errtert die Voraussetzungen fr das Vorliegen einer AuvBZ. In Kapitel 3 wird die sachliche Zustndigkeit der Landesverwaltungsgerichte von jener des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesfinanzgerichts abgegrenzt. Auch
wird die Frage der rtlichen Zustndigkeit, fr den Fall der Zustndigkeit eines Landesverwaltungsgerichts, behandelt. Kapitel 4 widmet sich dem Verfahrensablauf vor dem
Adressaten gerichtet sind (Akte unmittelbarer verwaltungsbehrdlicher Befehls und Zwangsgewalt (im Folgenden AuvBZ)). Eine Manahme muss bestimmten Voraussetzungen gengen, um als AuvBZ zu gelten. Manahmenbeschwerden gegen Staatshandeln, das nicht als AuvBZ zu qualifizieren ist (schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln), sind unzulssig und zurckzuweisen, auer wenn im Einzelfall das Materiengesetz nach Art 130 Abs 2 Z1 B-VG eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht erffnet. Die Abgrenzung zwischen AuvBZ und schlichtem hoheitlichem Verwaltungshandeln kann komplex sein und wird oft sehr kasuistisch entschieden. Kapitel 2 errtert die Voraussetzungen fr das Vorliegen einer AuvBZ. In Kapitel 3 wird die sachliche Zustndigkeit der Landesverwaltungsgerichte von jener des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesfinanzgerichts abgegrenzt. Auch
wird die Frage der rtlichen Zustndigkeit, fr den Fall der Zustndigkeit eines Landesverwaltungsgerichts, behandelt. Kapitel 4 widmet sich dem Verfahrensablauf vor dem
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656714767
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 32
- Utgivningsdatum: 2014-08-20
- Förlag: Grin Verlag