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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Hochschule Mannheim, Veranstaltung: Sozialgesetzbuch I., 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitwirkungspflichten, welche in den 60-67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind, stellen ein wichtiges Charakteristikum des Sozialrechts dar. Sie gelten allgemein und fr alle Sozialleistungsbereiche gleichermaen. Im Grundsatz beinhalten die 60ff. SGB I, dass Berechtigte bzw. Antragsteller bestimmter Sozialleistungen das ihnen Zumutbare tun mssen, um ein schnelles und effektives Gewhren der Leistungen durch den jeweiligen Sozialleistungstrger zu ermglichen. Dabei kommt es ganz erheblich auf das Zusammenwirken des Leistungsberechtigten und des Leistungstrgers an.
Werden die Mitwirkungspflichten des SGB I thematisiert, so ist zu beachten, dass es sich bei ihnen um Obliegenheiten handelt. Sie sind Verhaltensaufforderungen, d.h. im Interesse des Leistungstrgers und des Leistungsberechtigten wird dieser aufgefordert, bestimmte Pflichten zu erfllen. Der Sozialleistungstrger kann das Verhalten, welches im Hinblick auf dem Antragsteller zustehende Leistungen verlangt wird, jedoch nicht erzwingen. Erfllt der Leistungsberechtigte die ihm auferlegten Pflichten nicht, so treffen ihn lediglich Rechtsnachteile. Diese werden nach den 66-67 nach Ermessen des zustndigen Trgers erteilt.
Die folgende Arbeit beschftigt sich mit den Vorschriften im Einzelnen. Dabei wird der 60 SGB I als Basis aller Mitwirkungspflichten besonders beleuchtet. Weiterhin werden die Mitwirkungspflichten der 61-64 kurz angesprochen, um im Anschluss daran die Grenzen nach 65 SGB I genauer zu beschreiben. Die Rechtsnachteile, die im 66 aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten folgen knnen und die Mglichkeit der Nachholung der Pflichten werden im letzten Kapitel aufgefhrt.
Werden die Mitwirkungspflichten des SGB I thematisiert, so ist zu beachten, dass es sich bei ihnen um Obliegenheiten handelt. Sie sind Verhaltensaufforderungen, d.h. im Interesse des Leistungstrgers und des Leistungsberechtigten wird dieser aufgefordert, bestimmte Pflichten zu erfllen. Der Sozialleistungstrger kann das Verhalten, welches im Hinblick auf dem Antragsteller zustehende Leistungen verlangt wird, jedoch nicht erzwingen. Erfllt der Leistungsberechtigte die ihm auferlegten Pflichten nicht, so treffen ihn lediglich Rechtsnachteile. Diese werden nach den 66-67 nach Ermessen des zustndigen Trgers erteilt.
Die folgende Arbeit beschftigt sich mit den Vorschriften im Einzelnen. Dabei wird der 60 SGB I als Basis aller Mitwirkungspflichten besonders beleuchtet. Weiterhin werden die Mitwirkungspflichten der 61-64 kurz angesprochen, um im Anschluss daran die Grenzen nach 65 SGB I genauer zu beschreiben. Die Rechtsnachteile, die im 66 aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten folgen knnen und die Mglichkeit der Nachholung der Pflichten werden im letzten Kapitel aufgefhrt.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640325474
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 40
- Utgivningsdatum: 2009-05-17
- Förlag: Grin Publishing