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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: gut, Universitt Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische Rassenpolitik" beruhte auf folgendem Gedankengang Hitlers: Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist."
Um die Qualitt des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das fr "schdlich befundene fremdrassige Blut" aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfr bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. "Arierparagraph"), der die Entlassung aller jdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijdische Gesetze und Verordnungen whrend der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam.
Neben dem Ausschluss von unreinem Blut" war eine Steigerung der eigenen Rassenqualitt durch eine Aufzchtung" (bzw. Aufnordung") geplant. Fr diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prdestiniert. Denn die Bevlkerung auf dem Land ist...durchweg gesnder, krftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben."
Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhfen erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die brige Bevlkerung abzugeben und so der angestrebten Aufnordung" Schritt fr Schritt nher zu kommen.
Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitisch
Um die Qualitt des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das fr "schdlich befundene fremdrassige Blut" aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfr bildete im April 1933 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. "Arierparagraph"), der die Entlassung aller jdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijdische Gesetze und Verordnungen whrend der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam.
Neben dem Ausschluss von unreinem Blut" war eine Steigerung der eigenen Rassenqualitt durch eine Aufzchtung" (bzw. Aufnordung") geplant. Fr diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prdestiniert. Denn die Bevlkerung auf dem Land ist...durchweg gesnder, krftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben."
Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhfen erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die brige Bevlkerung abzugeben und so der angestrebten Aufnordung" Schritt fr Schritt nher zu kommen.
Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitisch
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656171515
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 92
- Utgivningsdatum: 2012-04-17
- Förlag: Grin Publishing