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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Vlkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Gut, Universitt Wien (Juridicum), Veranstaltung: Seminar Europarecht, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europische Union (EU) stellt den einheitlichen institutionellen Rahmen der Europischen Gemeinschaften (Europische Wirtschaftsgemeinschaft und Europische Atomgemeinschaft) der Ersten Sule, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Zweiten Sule sowie der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen der Dritten Sule dar. Der Terminus Europische Union" bezeichnet das Gesamtgebilde dieser drei Sulen unter einem gemeinsamen Dach. Rechtlich gesehen besitz die EU, im Gegensatz zu den zwei Europischen Gemeinschaften der Ersten Sule, keine selbststndige Rechtspersnlichkeit. [...] Das EuGH-Urteil vom 22.11.2005 zum Fall Mangold gegen Helm hat zahlreiche kontroverse Rechtsmeinungen mit sich gezogen.
Der EuGH hat sich in seinem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass 14 Abs 3 TzBfG mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art 6 der RL 2000/78/EG (EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung ber befristete Arbeitsvertrge) nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung wegen Alters ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht konform. Ungleiche Behandlung verschiedener Altersgruppen ist zwar gerechtfertigt, jedoch mssen hierbei rechtmige Ziele im Bereich der Beschftigungspolitik verfolgt werden. Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele mssen angemessen und erforderlich sein. Dies ist bei einer alleinigen Berufung auf 14 Abs 3 TzBfG (deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht der Fall.
Der EuGH hat sich in seinem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass 14 Abs 3 TzBfG mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art 6 der RL 2000/78/EG (EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung ber befristete Arbeitsvertrge) nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung wegen Alters ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht konform. Ungleiche Behandlung verschiedener Altersgruppen ist zwar gerechtfertigt, jedoch mssen hierbei rechtmige Ziele im Bereich der Beschftigungspolitik verfolgt werden. Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele mssen angemessen und erforderlich sein. Dies ist bei einer alleinigen Berufung auf 14 Abs 3 TzBfG (deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht der Fall.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640176014
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 56
- Utgivningsdatum: 2008-09-29
- Förlag: Grin Publishing