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Die Sozialauswahl nach 1 III KSchG gehoert zu den schwierigsten Bereichen des deutschen Kundigungsrechts. Die Rechtsunsicherheit ist wegen der Komplexitat der Auswahlentscheidung extrem hoch. Die Rechtsprechung gab daruber hinaus Anlass zu weiterer Rechtsunsicherheit: Das BAG formte aus 1 III KSchG zusammen mit den Generalklauseln ( 242, 315 BGB) einen allgemeinen Rechtsgedanken und ordnete eine - wenn auch abgeschwachte - Sozialauswahl in Bereichen an, die von 1 III KSchG nicht erfasst werden. Dadurch wurde die Sozialauswahl mit zwei weiteren Unsicherheitsfaktoren belastet: mit den Grenzen der sozialen Auswahl im Arbeitsrecht einerseits und dem fehlenden Massstab einer abgeschwachten Auswahl andererseits. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit betritt der Verfasser bisher nur vereinzelt bearbeitetes Terrain: Die Arbeit analysiert, ob der Arbeitgeber ausserhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs des 1 III KSchG verpflichtet ist, eine Sozialauswahl durchzufuhren. Es wird geklart, ob die Sozialauswahl als allgemeines Rechtsprinzip des Arbeitsrechts angesehen werden kann. Die Untersuchung betrachtet Auswahlentscheidungen, die auf den ersten Blick nicht unter den Wortlaut des 1 III KSchG subsumiert werden koennen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet zu beseitigen, werden alle moeglichen Arbeitgeberkundigungen, Einstellungsentscheidungen und Versetzungsanordnungen nach der Notwendigkeit einer Sozialauswahl untersucht und ein konkreter Auswahlmassstab vorgegeben.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631380536
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 226
- Utgivningsdatum: 2001-07-01
- Förlag: Peter Lang AG