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Die Dividende wird in 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG als auszuschuttender Betrag bezeichnet. Sie wird vom Vorstand einer Aktiengesellschaft vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wird in aller Regel vom Notar beurkundet. UEblicherweise erfolgt die Auszahlung der Dividende am Tag nach der Hauptversammlung. Nicht selten fragt es sich aber, ob zu diesem fruhen Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch der Aktionare auch entstanden ist. Mit dieser und weiteren damit zusammenhangenden Fragen beschaftigt sich die Arbeit: Sie stellt moegliche Konstellationen dar, in denen eine Verletzung des aktienrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes nicht ausgeschlossen ist.
- Format: Inbunden
- ISBN: 9783631648865
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 266
- Utgivningsdatum: 2014-01-23
- Förlag: Peter Lang AG