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Europisches Antidiskriminierungsrecht und die Umsetzung in Nationales Recht
Anita Rckert
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europische Union, Note: 1,7, Universitt Hamburg, Veranstaltung: Gender Policy in EU und Vlkerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europische Union ist zuallererst eine Wertegemeinschaft, in der die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung zu den Werten gehren, denen grte Wertschtzung entgegengebracht wird. Das Grundprinzip - und somit auch die Ttigkeitsbereiche - der Gemeinschaft ist, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Mnnern und Frauen zu frdern (Art. 3 Abs. 2 EG). Da Werte das Rechtssystem prgen, gibt es eine Reihe von Diskriminierungsverboten im Europischen Recht.
Bereits Mitte der achtziger Jahre war der Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere die Bekmpfung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Thema auf europischer Ebene. Die Gemeinschaft hatte jedoch lediglich Kompetenzen in Form von Erklrungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Daher wurden, insbesondere vom Parlament, bindende Manahmen gefordert. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 wurde dann Art. 13 EGV ins europische Primrrecht eingefgt, der den gemeinsamen Willen ausdrckt, Diskriminierungen aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekmpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Somit gab es erstmals die Mglichkeit ohne Bindung an Vorgaben auf europischer Ebene Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) mit dem Ziel der Bekmpfung von Diskriminierung wegen Be-hinderung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erlassen. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinien, welche als Grundlage fr die Diskriminierungsverbote im nationalen Recht in einzelnen europischen Staaten dienen und auf die im Folgenden nher eingegangen w
Bereits Mitte der achtziger Jahre war der Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere die Bekmpfung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Thema auf europischer Ebene. Die Gemeinschaft hatte jedoch lediglich Kompetenzen in Form von Erklrungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Daher wurden, insbesondere vom Parlament, bindende Manahmen gefordert. Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 wurde dann Art. 13 EGV ins europische Primrrecht eingefgt, der den gemeinsamen Willen ausdrckt, Diskriminierungen aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekmpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Somit gab es erstmals die Mglichkeit ohne Bindung an Vorgaben auf europischer Ebene Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) mit dem Ziel der Bekmpfung von Diskriminierung wegen Be-hinderung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erlassen. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinien, welche als Grundlage fr die Diskriminierungsverbote im nationalen Recht in einzelnen europischen Staaten dienen und auf die im Folgenden nher eingegangen w
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640398058
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 56
- Utgivningsdatum: 2009-08-14
- Förlag: Grin Verlag