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In der zivilprozessualen Einzelzwangsvollstreckung gilt das Zweiparteienprinzip. Dennoch werden nicht selten Dritte in ihren Rechten betroffen, weil das Vollstreckungsrecht dem Vollstreckungszugriff auf schuldnerfremde Gegenstnde kaum vorbeugt. Betroffene Dritte sind vielmehr gehalten, aktiv gegen die Zwangsvollstreckung vorzugehen (Exekutionsintervention). Andererseits ermglicht es die Intervention, denkbar weitgehend auf die Vollstreckung einzuwirken (bis hin zur Aufhebung), wobei zunchst die bloe Behauptung eines Drittrechts am Vollstreckungsgegenstand ausreichen kann. Dementsprechend unsicher ist es typischerweise, ob die Manahme begrndet ist. Lutz Haertlein geht der Frage nach der Haftung des Intervenienten gegenber dem Vollstreckungsglubiger bei unbegrndeter Intervention nach. Zur Klrung dieses Sachverhalts betrachtet er zunchst die rechtlichen Regelungen der verschiedenen Interventionsmglichkeiten. Im Zentrum seiner Untersuchung stehen die Bestimmung des Haftungszwecks der Sicherheitsleistung eines Intervenienten, die Risikohaftung aus prozessualer Veranlassung und die Haftungsprivilegierung bei der Inanspruchnahme staatlicher Rechtspflegeverfahren. Desweiteren beschftigt sich der Autor mit dem Bereicherungsausgleich im Verhltnis zwischen Vollstreckungsglubiger und -schuldner und dem Intervenienten, das sich nicht in die bereicherungsrechtliche Kategorisierung von Mehrpersonenverhltnissen einfgen lsst, sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen zwischen Prozessparteien als solchen eine materiellrechtliche Sonderverbindung besteht.
- Format: Inbunden
- ISBN: 9783161494048
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 646
- Utgivningsdatum: 2008-03-01
- Förlag: Mohr Siebeck