Juridik
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Familienunterhalt als Ausdruck der ehelichen Lebensgemeinschaft
Maciej Stanislaw Pikulinski
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: magna cum laude obere grenze, Johannes Gutenberg-Universitt Mainz (Fachbereich Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Juraaufbaustudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist die Ehe der Kompromi der Liebe mit der Gesellschaft? Liebe beflgelt und entzieht die Betroffenen damit jeglicher positivrechtlicher Regelung. Die Gesellschaft fordert aber feste Regeln. Die Festlegung von eherechtlichen Pflichten ist ein unzulnglicher Brckenschlag zwischen beiden Ebenen. Immer wieder kehrt die alte Frage nach Recht und Moral zurck. Ehe ist immer auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Der Familienunterhalt ist die fr die Eheleute und ihre gemeinschaftlichen Kinder notwendige Vorsorge und stellt damit einen unmittelbaren Ausflu der persnlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten dar2. Solange die Liebe keine berkommene Illusion ist, solange eine Ehe nicht scheitert, wiegt der Familienunterhalt viel. Was aber ist diese Pflicht? Die Forderung des Tages3, eines jeden Tages!
Die vorliegende Arbeit hat den gemeinsamen wirtschaftlichen Existenzkampf4 der Ehepartner zum Gegenstand. Der Familienunterhalt wird in den 1360, 1360a BGB geregelt. Der Anspruch ist in der Generalklausel des 1353 Abs. 1 S. 2 BGB verankert und soll als ein Ausdruck der ehelichen Lebensgemeinschaft errtert werden.
1 Duden, Band 12, Zitate und Aussprche, S. 579.
2 Vgl. Dlle/Schuster, Familienrecht, 1964, Band I, 33, V.
3 Vgl. Goethe, Maximen und Reflexionen, Wie kann man sich selbst kennenlernen? (...) Versuche deine Pflicht zu tun, und du weit gleich, was an dir ist. - Was aber ist deine Pflicht? Die Forderung des Tages."
4 Vgl. Brhl, Der Familienunterhalt nach der Gleichberechtigungsgesetz, FamRZ 1957, S. 277.
Die vorliegende Arbeit hat den gemeinsamen wirtschaftlichen Existenzkampf4 der Ehepartner zum Gegenstand. Der Familienunterhalt wird in den 1360, 1360a BGB geregelt. Der Anspruch ist in der Generalklausel des 1353 Abs. 1 S. 2 BGB verankert und soll als ein Ausdruck der ehelichen Lebensgemeinschaft errtert werden.
1 Duden, Band 12, Zitate und Aussprche, S. 579.
2 Vgl. Dlle/Schuster, Familienrecht, 1964, Band I, 33, V.
3 Vgl. Goethe, Maximen und Reflexionen, Wie kann man sich selbst kennenlernen? (...) Versuche deine Pflicht zu tun, und du weit gleich, was an dir ist. - Was aber ist deine Pflicht? Die Forderung des Tages."
4 Vgl. Brhl, Der Familienunterhalt nach der Gleichberechtigungsgesetz, FamRZ 1957, S. 277.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640460601
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 80
- Utgivningsdatum: 2009-11-09
- Förlag: Grin Verlag