349:-
Uppskattad leveranstid 5-10 arbetsdagar
Fri frakt för medlemmar vid köp för minst 249:-
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: Vollbefriedigend (12 Punkte), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitt Bonn, Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Probleme der deutschen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt zwei aktuelle Probleme der internationalen Schiedsgericht in Bezug auf das deutsche Exequaturverfahren gem. 1061 ZPO.
Erstens die Frage, wie das Verstreichenlassen von Rechtsmittelfristen im Ursprungsland bei der Erteilung des Exequatur in Deutschland zu beurteilen ist. Hier existiert eine, nicht zuletzt durch Wegfall des 1044 a.F. ZPO, uneinheitliche und interpretationsbedrftige Rspr. Hierbei soll zunchst zwischen bisheriger und jetziger Rechtslage, sowie aufgrund der unterschiedlichen Behandlung in der Rechtsprechung zwischen fristgebundenen und -ungebundenen Rechtsbehelfen unterschieden werden.
Zweitens den Fall, dass ein Schiedsspruch im Zeitpunkt der Beantragung des Exequatur im Vollstreckungsland von den Gerichten seines Ursprungslands bereits aufgehoben wurde.
Hier ist insbesondere der Anerkennungsversagungsgrund des des Art. V Abs. 1 e), welcher die Aufhebung am Schiedsort als Versagungsgrund qualifiziert, problematisch. Was zunchst selbstverstndlich erscheint, fhrt dazu, dass diese Regelung ein Einfallstor lokaler Aufhebungsstandards" bildet und ein trojanisches Pferd im System der ansonsten in Art. V UN abschlieend geregelten Aufhebungsgrnde" darstellt.
Erstens die Frage, wie das Verstreichenlassen von Rechtsmittelfristen im Ursprungsland bei der Erteilung des Exequatur in Deutschland zu beurteilen ist. Hier existiert eine, nicht zuletzt durch Wegfall des 1044 a.F. ZPO, uneinheitliche und interpretationsbedrftige Rspr. Hierbei soll zunchst zwischen bisheriger und jetziger Rechtslage, sowie aufgrund der unterschiedlichen Behandlung in der Rechtsprechung zwischen fristgebundenen und -ungebundenen Rechtsbehelfen unterschieden werden.
Zweitens den Fall, dass ein Schiedsspruch im Zeitpunkt der Beantragung des Exequatur im Vollstreckungsland von den Gerichten seines Ursprungslands bereits aufgehoben wurde.
Hier ist insbesondere der Anerkennungsversagungsgrund des des Art. V Abs. 1 e), welcher die Aufhebung am Schiedsort als Versagungsgrund qualifiziert, problematisch. Was zunchst selbstverstndlich erscheint, fhrt dazu, dass diese Regelung ein Einfallstor lokaler Aufhebungsstandards" bildet und ein trojanisches Pferd im System der ansonsten in Art. V UN abschlieend geregelten Aufhebungsgrnde" darstellt.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640552696
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 48
- Utgivningsdatum: 2010-03-04
- Förlag: Grin Publishing