Samhälle & debatt
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ffentliche Streitfragen in privaten Fernsehprogrammen
Hans-Jrgen Wei • Joachim Trebbe
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Die im folgenden vorgelegte Studie befat sich mit einem Teilaspekt der Frage, ob bzw. wie die im Landesrundfunkgesetz Nordrhein-Westfalen (LRG NW) niedergelegten Grundstze fr die Gestaltung privater Fernsehvollpro
gramme von den Programmveranstaltern tatschlich eingehalten werden. Die Berichterstattung der Programme von RTL, SAT 1 und PRO 7 (und auer dem von TELE 51) wird unter dem Gesichtspunkt untersucht, in welchem Umfang und in
welcher Weise darin kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung behandelt werden. Konkret geht es bei dieser Fragestellung um die Einhaltung von 12 Abs. 3 Satz 3 LRG NW. Dort wird gefordert, da ,jedes Vollprogramm . . . in
der Berichterstattung angemessene Zeit fr die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen (soll)". Hinter dieser Fragestellung steht ein allgemeineres Problem, dessen Bear beitung und Diskussion der
Studie eine gewisse Pilotfunktion im Kontext der Forschungsaktivitten der Landesmedienanstalten zuweist: Programmanalysen, die darber Auskunft geben sollen, ob gesetzliche Programmanforderungen durch die Programmangebote
einzelner Rundfunk veranstalter realisiert werden, und die von einer Landesmedienanstalt mit der praktischen Zielsetzung in Auftrag gegeben werden, diese Rundfunkveran stalter ggf. in die Pflicht zu nehmen, mssen
konzeptionell im kategorialen Rahmen der entsprechenden Gesetzestexte verankert werden. Umgekehrt sind die Ergebnisse dieser Programmanalysen auf den kategorialen Rahmen der Rundfunkgesetze zurckzubeziehen. Hierin
unterscheidet sich dieser Typ Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Projekts (Mai 1991) und in der Feldphase der empirischen Haup terhebung (Mrz bis Juni 1992) war TELE 5 noch auf Sendung.
gramme von den Programmveranstaltern tatschlich eingehalten werden. Die Berichterstattung der Programme von RTL, SAT 1 und PRO 7 (und auer dem von TELE 51) wird unter dem Gesichtspunkt untersucht, in welchem Umfang und in
welcher Weise darin kontroverse Themen von allgemeiner Bedeutung behandelt werden. Konkret geht es bei dieser Fragestellung um die Einhaltung von 12 Abs. 3 Satz 3 LRG NW. Dort wird gefordert, da ,jedes Vollprogramm . . . in
der Berichterstattung angemessene Zeit fr die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen (soll)". Hinter dieser Fragestellung steht ein allgemeineres Problem, dessen Bear beitung und Diskussion der
Studie eine gewisse Pilotfunktion im Kontext der Forschungsaktivitten der Landesmedienanstalten zuweist: Programmanalysen, die darber Auskunft geben sollen, ob gesetzliche Programmanforderungen durch die Programmangebote
einzelner Rundfunk veranstalter realisiert werden, und die von einer Landesmedienanstalt mit der praktischen Zielsetzung in Auftrag gegeben werden, diese Rundfunkveran stalter ggf. in die Pflicht zu nehmen, mssen
konzeptionell im kategorialen Rahmen der entsprechenden Gesetzestexte verankert werden. Umgekehrt sind die Ergebnisse dieser Programmanalysen auf den kategorialen Rahmen der Rundfunkgesetze zurckzubeziehen. Hierin
unterscheidet sich dieser Typ Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Projekts (Mai 1991) und in der Feldphase der empirischen Haup terhebung (Mrz bis Juni 1992) war TELE 5 noch auf Sendung.
- Illustratör: Bibliographie 16 schwarz-weiße Abbildungen
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783663109297
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 342
- Utgivningsdatum: 2013-11-20
- Förlag: VS Verlag fur Sozialwissenschaften