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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,5, Freie Universitt Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Sachverhalt ist das Gesetz der Strasse:
A und B wollen etwas gegen die mgliche Einfhrung von generellem Tempo 30 im Innenstadtbereich tun und mit entsprechenden Beschriftungen auf ihren Autos freiwillig im Berufsverkehr 30 Km/h fahren und so die anderen Autofahrer "ausbremsen" und so auf ihr Anliegen aufmerksam machen.
Der Polizeiprsident Berlin schreibt, das Vorhaben sei keine Versammlung i.S. des Versammlungsgesetzes, zustndigkeitshalber habe er den Antrag der beiden an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet.
Diese schreibt den A und B, man betrachte ihren Antrag als Antrag auf eine Sondernutzungsgenehmigung, die man ihnen allerdings versagen msse, dann der Zweck der Aktion sei das Begehen von Ordnungswidrigkeiten etc. Rechtsanwalt R soll sie beraten.
Es gibt deutliche Parallelen zu den tatschlichen Fllen Loveparade und Fuckparade. Themen: Straen- und Straenverkehrsrechtliche Sondergenehmigungen im Spannungsfeld zu den Grundrechten Art 5 GG Meinungsfreiheitund Art. 8 GG Versammlungsfreiheit.
Einige Vorgaben aus dem Sachverhalt erwiesen sich im Nachhinein als mehrdeutig und wurden von den Bearbeitern unterschiedlich aufgefasst. Fast jeder zweite Bearbeiter entschied sich fr ein Widerspruchsverfahren nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so auch der Autor. Der Aufgabensteller hatte auf eine Feststellungsklage abgezielt.
Da der Verfasser das Konstrukt Widerspruchsverfahren nach Wiedereinsetzung konsequent umgesetzt hat und am Ende genauso zum gewollten Ergebnis "Ermessensfehler" der Verkehrslenkung kommt, gab es trotzdem eine gute Note. Sehr informativ und mit vielen Literaturhinweisen zu den beiden Grundrechtsthemen Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit, aber auch zu Straenverkehrsrechtlichen und Straenrechtlichen Problematiken Sondernutzungsgenehmigung, Sondergenehmigung nach 29
A und B wollen etwas gegen die mgliche Einfhrung von generellem Tempo 30 im Innenstadtbereich tun und mit entsprechenden Beschriftungen auf ihren Autos freiwillig im Berufsverkehr 30 Km/h fahren und so die anderen Autofahrer "ausbremsen" und so auf ihr Anliegen aufmerksam machen.
Der Polizeiprsident Berlin schreibt, das Vorhaben sei keine Versammlung i.S. des Versammlungsgesetzes, zustndigkeitshalber habe er den Antrag der beiden an die Verkehrslenkung Berlin weitergeleitet.
Diese schreibt den A und B, man betrachte ihren Antrag als Antrag auf eine Sondernutzungsgenehmigung, die man ihnen allerdings versagen msse, dann der Zweck der Aktion sei das Begehen von Ordnungswidrigkeiten etc. Rechtsanwalt R soll sie beraten.
Es gibt deutliche Parallelen zu den tatschlichen Fllen Loveparade und Fuckparade. Themen: Straen- und Straenverkehrsrechtliche Sondergenehmigungen im Spannungsfeld zu den Grundrechten Art 5 GG Meinungsfreiheitund Art. 8 GG Versammlungsfreiheit.
Einige Vorgaben aus dem Sachverhalt erwiesen sich im Nachhinein als mehrdeutig und wurden von den Bearbeitern unterschiedlich aufgefasst. Fast jeder zweite Bearbeiter entschied sich fr ein Widerspruchsverfahren nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so auch der Autor. Der Aufgabensteller hatte auf eine Feststellungsklage abgezielt.
Da der Verfasser das Konstrukt Widerspruchsverfahren nach Wiedereinsetzung konsequent umgesetzt hat und am Ende genauso zum gewollten Ergebnis "Ermessensfehler" der Verkehrslenkung kommt, gab es trotzdem eine gute Note. Sehr informativ und mit vielen Literaturhinweisen zu den beiden Grundrechtsthemen Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit, aber auch zu Straenverkehrsrechtlichen und Straenrechtlichen Problematiken Sondernutzungsgenehmigung, Sondergenehmigung nach 29
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656313472
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 64
- Utgivningsdatum: 2012-11-26
- Förlag: Grin Verlag