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Das ius reformandi ist das Recht der weltlichen Obrigkeit, die Religionsverhltnisse im Staate zu regeln. Da es im heutigen deutschen Recht fortlebt als das Recht des Staates, Religionsgemeinschaften zu Krperschaften des ffentlichen Rechts zu erheben, ist seine historische Entwicklung auch fr heutige Auslegungsfragen von Bedeutung. Das ius reformandi hat keine direkten Wurzeln im mittelalterlichen 'landesherrlichen Kirchenregiment'. Es bildete sich vielmehr im Wechselspiel von Theologie, theoretischer Jurisprudenz und Rechtspolitik in drei groen Phasen heraus: Zunchst formte es sich im Streit um die Berechtigung der Reformation zwischen 1521 und 1555. Es war ein doppelgesichtiges Recht von Religionsfreiheit und Religionsbann, wobei die Religionsfreiheit der Reichsstnde am weitesten ging, der Religionsbann aber die Untertanen am hrtesten traf. Dies wurde nur durch das Auswanderungsrecht als erstes verbrieftes Individualgrundrecht gemildert. Sodann festigte es sich als Religionseinfhrungsrecht der Obrigkeit zwischen 1555 und 1648, wozu das Schlagwort 'cuius regio, eius religio' verbreitet wurde, obwohl in vielen Territorien dieses wichtigste ius circa sacra von den Landstnden eingeschrnkt werden konnte. Von 1648 bis 1806 muten Juristen beider Konfessionsparteien das ius reformandi neutralisiert uminterpretieren in das Recht der Obrigkeit, den Religionsgemeinschaften einen ihnen angemessenen und dem Staate ntzlichen Status zuzuerkennen. Bernd Christian Schneider gibt zwischen 'Prludium' (zum Sptmittelalter) und 'Postludium' einen weitgespannten und doch tiefgreifenden, alle wichtigen Quellen bercksichtigenden historischen berblick ber die Entwicklung des wichtigsten Staatskirchenrechts im Heiligen Rmischen Reich.
- Format: Inbunden
- ISBN: 9783161476655
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 608
- Utgivningsdatum: 2001-09-01
- Förlag: JCB Mohr (Paul Siebeck)