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A. Einfhrung Lernziele: Nach der Durcharbeitung dieses Kapitels soll der Studierende - die Rechtsgrundlage fr die Besteuerung des Arbeitslohns kennen und - einen berblick ber die Systematik der Ermittlung der
Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhltnis zuflieen. Ein Dienstverhltnis liegt vor, wenn eine
natrliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt
abzufhren. Die Rechtsgrundlage dafr findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist nmlich im Grunde gar keine selbstndige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG
kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einknfte aus Gewerbebetrieb oder Einknfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch "E i n k n f t e aus nie h t seI - s t n d i ger Ar bei tU ( 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den
Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, da der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfat wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine
andere Bezeichnung fr Einkommensteuer in den Fllen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
Lohnsteuer haben. Lohnsteuer ist die Steuer, mit der der Arbeitslohn besteuert wird. Arbeits lohn sind die Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhltnis zuflieen. Ein Dienstverhltnis liegt vor, wenn eine
natrliche Person einem Unternehmer ihre Arbeitskraft schuldet. In diesem Fall ist der Unternehmer gleichzeitig Arbeitgeber; er hat vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt
abzufhren. Die Rechtsgrundlage dafr findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Die Lohnsteuer ist nmlich im Grunde gar keine selbstndige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Das EStG
kennt sieben Einkunftsarten, z. B. Einknfte aus Gewerbebetrieb oder Einknfte aus Ver mietung und Verpachtung, aber auch "E i n k n f t e aus nie h t seI - s t n d i ger Ar bei tU ( 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG), d. h. den
Arbeitslohn. Der Einkommensteuer unterliegt also auch der Arbeitslohn, was aber nicht bedeutet, da der Arbeitslohn etwa doppelt, von der Einkommensteuer und der Lohn steuer, erfat wird. Vielmehr ist Lohnsteuer nur eine
andere Bezeichnung fr Einkommensteuer in den Fllen, in denen die Steuer durch den Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783409520119
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 68
- Utgivningsdatum: 1976-01-01
- Förlag: Gabler