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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Sport - Sportkonomie, Sportmanagement, Note: 2,0, Ruhr-Universitt Bochum (Sportwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Thematik der wirtschaftlichen Werbung an Schulen wurde in der schulrechtlichen Literatur bislang kaum intensiv behandelt. So riet z.B. HECKEL/SEIPP 1976 dem Schulleiter knapp, "gegenber unbefugten Sammlern, Vertretern, Hndlern, Neugierigen" resolut zu handeln, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. DIETZE vertrat ein Jahr zuvor die Auffassung, der Schulleiter habe besonders streng zu berprfen, ob Werbung etwas in den geordneten Schulbetrieb eingreift. Werbung in der Schule sei deshalb nur in Ausnahmefllen zulssig, z.B. bei Werbung fr Bildungsangebote der VHS. hnlich wurde auch von HECKEL/AVENARIUS 1986 argumentiert.
Es ist also nicht lange her, da war Werbung an deutschen Schulen absolut verboten und mute teilweise sogar auf Schulmaterial entfernt werden. Was heutzutage kaum mehr mglich ist, bei der Flle an Werbung auf allen erdenklichen Materialien, die auch Einzug in den Schulalltag gefunden haben. Man denke nur mal daran, auf allen Computern im Informatikraum die Werbung zu berkleben, auf dem Stufenbarren die Holme abzuschmirgeln und den Kindern zu verbieten in den Sportunterricht mit "Adidas" T-Shirts herumzulaufen.
In Zeiten knapper werdender ffentlicher Kassen wird die Frage nach der Finanzierung von Schulen immer lauter. Zumal die Geschwindigkeit, mit denen der Fortschritt moderner Medien in deutschen Schulen Einzug findet, immer schneller von statten geht.
Auf den ersten Blick scheint die berwiegende Mehrheit der Zulssigkeit von Werbung in der Schule ablehnend gegenber zu stehen. In einigen Lndern jedoch werden die bisherigen Vorschriften berarbeitet, weil man erkannt hat, da eine pauschale Ablehnung von Werbung an Schulen den derzeitigen Gegebenheiten nicht gerecht werden kann.
Ein
Die Thematik der wirtschaftlichen Werbung an Schulen wurde in der schulrechtlichen Literatur bislang kaum intensiv behandelt. So riet z.B. HECKEL/SEIPP 1976 dem Schulleiter knapp, "gegenber unbefugten Sammlern, Vertretern, Hndlern, Neugierigen" resolut zu handeln, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. DIETZE vertrat ein Jahr zuvor die Auffassung, der Schulleiter habe besonders streng zu berprfen, ob Werbung etwas in den geordneten Schulbetrieb eingreift. Werbung in der Schule sei deshalb nur in Ausnahmefllen zulssig, z.B. bei Werbung fr Bildungsangebote der VHS. hnlich wurde auch von HECKEL/AVENARIUS 1986 argumentiert.
Es ist also nicht lange her, da war Werbung an deutschen Schulen absolut verboten und mute teilweise sogar auf Schulmaterial entfernt werden. Was heutzutage kaum mehr mglich ist, bei der Flle an Werbung auf allen erdenklichen Materialien, die auch Einzug in den Schulalltag gefunden haben. Man denke nur mal daran, auf allen Computern im Informatikraum die Werbung zu berkleben, auf dem Stufenbarren die Holme abzuschmirgeln und den Kindern zu verbieten in den Sportunterricht mit "Adidas" T-Shirts herumzulaufen.
In Zeiten knapper werdender ffentlicher Kassen wird die Frage nach der Finanzierung von Schulen immer lauter. Zumal die Geschwindigkeit, mit denen der Fortschritt moderner Medien in deutschen Schulen Einzug findet, immer schneller von statten geht.
Auf den ersten Blick scheint die berwiegende Mehrheit der Zulssigkeit von Werbung in der Schule ablehnend gegenber zu stehen. In einigen Lndern jedoch werden die bisherigen Vorschriften berarbeitet, weil man erkannt hat, da eine pauschale Ablehnung von Werbung an Schulen den derzeitigen Gegebenheiten nicht gerecht werden kann.
Ein
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838619583
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 162
- Utgivningsdatum: 1999-12-01
- Förlag: Diplom.de