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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universitt Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenber der Agentur fr Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbsttigkeit fr einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der krperlichen Verfassung ist zu arbeiten, bis der Rentenversicherungstrger (RV-Trger) volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat.
Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklrt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprgt ist und dass die hchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zgerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Groteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist.
Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfhig und wird von seinem Arbeitgeber gekndigt. Whrend des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zustndigen Rentenversicherungstrger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begrndung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Whrend das Widerspruchsverfahren noch luft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert". Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfhig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und sttzt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trgers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch luft. In dem Bescheid der AA
Obwohl das BSG im Jahr 1999 eine Vielzahl an Fragen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung geklrt hat, zeigt sich, dass die Verwaltungspraxis von einer hohen Rechtsunsicherheit geprgt ist und dass die hchstrichterliche Entscheidung bis heute nicht oder nur zgerlich zur Kenntnis genommen wurde. Ein Resultat daraus ist, dass ein Groteil der von der AA ausgestellten Bescheide falsch ist.
Dabei handelt es sich wiederholt um die folgende Fallkonstellation: Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer wird arbeitsunfhig und wird von seinem Arbeitgeber gekndigt. Whrend des Krankengeldbezuges wird er von seiner Krankenkasse angeschrieben und dazu auffordert, einen Rentenantrag wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bei dem zustndigen Rentenversicherungstrger zu stellen. Jedoch wird der Rentenantrag mit der Begrndung abgelehnt, dass keine Erwerbsminderung vorliege, woraufhin der Versicherte Widerspruch einlegt. Whrend das Widerspruchsverfahren noch luft, endet nach 78 Wochen die Leistungspflicht der Krankenkasse und der Versicherte wird automatisch aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert". Auf Empfehlung der Krankenkasse wendet sich der Versicherte an die AA und stellt mit dem Hinweis, dass er weiterhin arbeitsunfhig sei, einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Daraufhin erteilt die AA einen ablehnenden Bescheid und sttzt sich dabei auf den ablehnenden Bescheid des RV-Trgers, obwohl das Widerspruchsverfahren noch luft. In dem Bescheid der AA
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656023050
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 54
- Utgivningsdatum: 2011-10-07
- Förlag: Grin Verlag