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Die 281, 283, 311a Abs. 2 BGB gewahren Anspruche auf Schadensersatz statt der Leistung. Sie schaffen einen Ausgleich fur den Fall, dass eine vertraglich geschuldete Leistung wegen Unmoeglichkeit bzw. Leistungsverzoegerung ausbleibt. Dem Glaubiger ist das positive Interesse zu ersetzen. Wie es bei gegenseitigen Vertragen zu bemessen ist, war bereits vor der Reform des Schuldrechts im Jahre 2002 umstritten. Seinerzeit standen sich die Differenz- und die Surrogationstheorie gegenuber. Die Rechtsprechung hatte sich uber viele Jahre einer vermittelnden Ansicht, der eingeschrankten Differenztheorie, angeschlossen. Jedoch vollzog der BGH im Jahre 1994 eine Kehrtwende; dies stiess im Schrifttum uberwiegend auf Kritik. Die Schuldrechtsreform hat die gesetzliche Ausgangslage verandert. Wahrend eine hoechstrichterliche Stellungnahme noch aussteht, hat sich in der Literatur wieder ein breites Meinungsspektrum entwickelt. Die Arbeit setzt sich mit den Auffassungen auseinander und bietet eigene Loesungsansatze.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783631570715
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 130
- Utgivningsdatum: 2007-08-01
- Förlag: Peter Lang AG