Juridik
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Strukturprinzipien der reprsentativen Demokratie im Widerstreit zu plebiszitren Elementen im Grundgesetz
Dominic Hrauf
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Humboldt-Universitt zu Berlin (Juristische Fakultt), Veranstaltung: Parlamentsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie bereits aus Art. 20 II 2 GG hervorgeht, ist grundstzlich zwischen unmittelbarer Demokratie (Art. 20 II 2 Alt. 1 GG: hier trifft das Volk die mageblichen Sach- und Personalentscheidungen selbst) und reprsentativer Demokratie zu unterscheiden (in letzterer whlt das Volk Reprsentanten, die im Auftrag des Volkes entscheiden , Art. 20 II 2 Alt. 2 GG).
Die BRD ist als reprsentative Demokratie ausgestaltet. Das folgt aus Art. 38 ff., 51, 54, 63 GG (Primat des Parlamentarismus'). Dennoch zhlen die Fragen nach der demokratietheoretischen Sinnhaf-tigkeit und verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer strkeren Betonung plebiszitrer Elemente auf Bundesebene zu jenen, die partout nicht verhallen wollen. Beflgelt durch besondere verfassungsrechtliche wie -politische Ereignisse (etwa die Wiedervereinigung) bzw. Entwicklungen (die Forcierung europischer Einigungsbestrebungen, Stichworte: Maastricht, EU-Verfassung) erfhrt die Diskussion um die Strkung identitrer Elemente auf Bundesebene in unregelmigen Abstnden immer wieder neuen Schwung. Vor allem unter Rekurs auf die im Rahmen des Europisierungsprozesses notwendige Angleichung an Verfassungsrecht und Staatspraxis unserer europischen Nachbarn, aber auch unter Hinweis auf den Umstand, dass etwa die Hlfte aller Weltstaaten auf nationaler Ebene Volksentscheide vorsehen, wird der Ausbau plebiszitrer Elemente hartnckig beworben.
Nach einer reprsentativen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung wnschen sich heute 59% der Deutschen mehr Basisdemokratie auf Bundesebene.
Ob eine derartige Forderung tatschlich sinnvoll ist oder ob ihr vielmehr aus verfassungsrechtlichen und/oder verfassungspolitischen Grnden eine Absage zu erteilen ist, soll im Folgenden anhand dreier Schritte nher untersucht
Die BRD ist als reprsentative Demokratie ausgestaltet. Das folgt aus Art. 38 ff., 51, 54, 63 GG (Primat des Parlamentarismus'). Dennoch zhlen die Fragen nach der demokratietheoretischen Sinnhaf-tigkeit und verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer strkeren Betonung plebiszitrer Elemente auf Bundesebene zu jenen, die partout nicht verhallen wollen. Beflgelt durch besondere verfassungsrechtliche wie -politische Ereignisse (etwa die Wiedervereinigung) bzw. Entwicklungen (die Forcierung europischer Einigungsbestrebungen, Stichworte: Maastricht, EU-Verfassung) erfhrt die Diskussion um die Strkung identitrer Elemente auf Bundesebene in unregelmigen Abstnden immer wieder neuen Schwung. Vor allem unter Rekurs auf die im Rahmen des Europisierungsprozesses notwendige Angleichung an Verfassungsrecht und Staatspraxis unserer europischen Nachbarn, aber auch unter Hinweis auf den Umstand, dass etwa die Hlfte aller Weltstaaten auf nationaler Ebene Volksentscheide vorsehen, wird der Ausbau plebiszitrer Elemente hartnckig beworben.
Nach einer reprsentativen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung wnschen sich heute 59% der Deutschen mehr Basisdemokratie auf Bundesebene.
Ob eine derartige Forderung tatschlich sinnvoll ist oder ob ihr vielmehr aus verfassungsrechtlichen und/oder verfassungspolitischen Grnden eine Absage zu erteilen ist, soll im Folgenden anhand dreier Schritte nher untersucht
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640684755
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 50
- Utgivningsdatum: 2010-09-23
- Förlag: Grin Verlag