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Teilentgeltliche bertragungen von Betriebs- und Privatvermgen in der Einkommensteuer
Ulrike Apel
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universitt Leipzig, 64 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung
An einer einkommensteuerlichen bertragung sind grundstzlich zwei Rechtspersonen beteiligt.1 Bei Beteiligung einer Personengesellschaft wird diese trotz ihrer fehlenden Rechtsfhigkeit im juristischen Sinne als eigenstndiges Steuerrechtssubjekt2 gesehen. bertragungen knnen im wirtschaftlichen Verkehr unentgeltlich, d. h. ohne jegliche Gegenleistung erfolgen oder auch gegen ein Entgelt. Das Entgelt kann hierbei in voller Hhe dem Wert des bertragungsobjekts entsprechen, es handelt sich dann um eine voll entgeltliche bertragung. Ist das Entgelt kleiner als der Teilwert des bertragungsobjekts, liegt eine teilentgeltliche bertragung vor.3
Fr das Vorliegen eines teilentgeltlichen Vorgangs reicht nach h. M. allerdings ein zu geringes Entgelt nicht aus. Dieses muss von den Beteiligten bewusst niedriger als der wirkliche Wert des Objekts gewhlt worden sein.4 Dies wird hufig in Fllen der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert, in denen der bertragende durch verwandtschaftliche Beziehungen zum bernehmenden ein privates Interesse an der Gewhrung einer Zuwendung hat. Fr den Fall eines voll unentgeltlichen und eines voll entgeltlichen bertragungsvorgangs ist gesetzlich geregelt, wie in diesen Fllen einkommensteuerlich zu verfahren ist und welche Rechtsfolgen sich daraus fr den bertragenden und den bernehmenden ergeben. Fr voll unentgeltliche Vorgnge findet der 6 EStG Anwendung, fr voll entgeltliche Vorgnge der 16 EStG.5
An einer einkommensteuerlichen bertragung sind grundstzlich zwei Rechtspersonen beteiligt.1 Bei Beteiligung einer Personengesellschaft wird diese trotz ihrer fehlenden Rechtsfhigkeit im juristischen Sinne als eigenstndiges Steuerrechtssubjekt2 gesehen. bertragungen knnen im wirtschaftlichen Verkehr unentgeltlich, d. h. ohne jegliche Gegenleistung erfolgen oder auch gegen ein Entgelt. Das Entgelt kann hierbei in voller Hhe dem Wert des bertragungsobjekts entsprechen, es handelt sich dann um eine voll entgeltliche bertragung. Ist das Entgelt kleiner als der Teilwert des bertragungsobjekts, liegt eine teilentgeltliche bertragung vor.3
Fr das Vorliegen eines teilentgeltlichen Vorgangs reicht nach h. M. allerdings ein zu geringes Entgelt nicht aus. Dieses muss von den Beteiligten bewusst niedriger als der wirkliche Wert des Objekts gewhlt worden sein.4 Dies wird hufig in Fllen der vorweggenommenen Erbfolge praktiziert, in denen der bertragende durch verwandtschaftliche Beziehungen zum bernehmenden ein privates Interesse an der Gewhrung einer Zuwendung hat. Fr den Fall eines voll unentgeltlichen und eines voll entgeltlichen bertragungsvorgangs ist gesetzlich geregelt, wie in diesen Fllen einkommensteuerlich zu verfahren ist und welche Rechtsfolgen sich daraus fr den bertragenden und den bernehmenden ergeben. Fr voll unentgeltliche Vorgnge findet der 6 EStG Anwendung, fr voll entgeltliche Vorgnge der 16 EStG.5
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656552314
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 36
- Utgivningsdatum: 2013-12-13
- Förlag: Grin Verlag