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Eine Rechtsverfolgungsmanahme, welche die verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht erfllt, hemmt nach allgemeiner Auffassung die Verjhrung auch dann, wenn sie "nur" unzulssig, nicht aber wenn sie unwirksam ist. Gegenwrtig bestimmt die verfahrensrechtliche Fehlerfolgenlehre, ob die materiell-rechtliche Wirkung des 204 Abs. 1 BGB eintritt. Markus Philipp legt dar, dass diese Handhabung dem Sinn und Zweck der Norm, der nach einhelliger Auffassung in der Warnung des Schuldners besteht, nicht gerecht wird. Er befrwortet stattdessen einen schuldnerorientierten Beurteilungsmastab: Verjhrungshemmung ist demnach zu bejahen, wenn die Auslegung der Rechtsverfolgungsmanahme analog 133, 157 BGB erkennen lsst, dass der Glubiger mit dieser sein Recht durchsetzen wollte, und wenn der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch konkret geltend gemacht wird (Individualisierung).
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783161559952
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 395
- Utgivningsdatum: 2018-08-23
- Förlag: Mohr Siebeck