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Die zentrale Vorschrift ber urheberisches Schaffen im Arbeitsverhltnis ( 43 UrhG) enthlt keine Aussage ber die hiermit verbundenen wirtschaftlich bedeutsamen, vermgensrechtlichen Grundfragen: Welche Nutzungsrechte stehen dem Arbeitgeber zu? Welche Vergtung kann der Arbeitnehmer beanspruchen? Bernhard Ulrici zeigt auf, dass es fr beide Fragen ohne Bedeutung ist, dass das Urheberrecht originr in der Person des Arbeitnehmers entsteht, wenn er ein Werk schafft. Dieser Unterschied gegenber der vor allem im Bereich des 950 BGB bestehenden Rechtslage ist durch den persnlichkeitsrechtlichen Einschlag des Urheberrechts bedingt. Eine vermgensrechtliche Wertung ist ihm nicht zu entnehmen. Der Autor veranschaulicht, dass der Arbeitnehmer auf Grund des fremdntzigen Charakters des Arbeitsverhltnisses dem Arbeitgeber an den von ihm geschaffenen Werken insoweit Nutzungsrechte einrumen muss, als dieser hierauf angewiesen ist, um die zum Werk fhrende Arbeitsleistung vertragszweckkonform zu nutzen. Da der Arbeitnehmer das Werk auf wirtschaftliches Risiko des Arbeitgebers schafft, steht ihm ohne besondere Abreden im Umfang dieser Risikobernahme keine gesonderte Vergtung fr die Einrumung von Nutzungsrechten zu. Abweichendes folgt auch nicht aus 32 UrhG, der nicht bercksichtigt, dass der Arbeitgeber im Unterschied zu anderen Werknutzern neben dem Verwertungsrisiko auch das Entstehensrisiko trgt. Besondere Vergtungsansprche knnen sich allerdings aus 32a UrhG ergeben, der einer Eigenart geistiger Werke Rechnung trgt.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783161496912
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 469
- Utgivningsdatum: 2008-07-01
- Förlag: Mohr Siebeck