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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Hochschule fr Angewandte Wissenschaften Hamburg (Wirtschaft und Soziales), Sprache: Deutsch, Abstract: Laut 71 Absatz 2 Satz 1 JGG kann ein Richter (...) die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Manahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefhrdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren". In Rheinland-Pfalz kam es im Mrz 1988 zu einer bereinkunft des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums fr Soziales und Familie ber die Grundstze der Heimunterbringung gem 72 Abs. 3 und 71 Abs. 2 JGG. Darin hie es unter anderem, dass bei der Entscheidung ber ein geeignetes Heim die nach Lage des Falles erforderlichen Sicherungen und Vorkehrungen, die ein Entweichen des Jugendlichen unwahrscheinlich machen oder verhindern" von Bedeutung wren. Auerdem kann der Richter die Anordnung der Heimerziehung von besonderen Absprachen mit der Heimleitung ber Vorkehrungen fr die Unterbringung und Beaufsichtigung des Jugendlichen abhngig machen." Doch heit es seit 1990 in Satz 3 des 71 Abs. 2 JGG: Die Ausfhrung der einstweiligen Unterbringung richtet sich nach den fr das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungen."
Im Mrz 2009 verffentlichten das Justizministerium und das Ministerium fr Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Konzeption zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe ( 72 Abs. 4 i. v. M. 71 Abs. 2 JGG i. V. m. 34 SGB VIII)". Laut dieser Konzeption wird es nicht fr ntig gehalten, dass die Unterbringung des Jugendlichen in einer fluchtsicheren Einrichtung erfolgt.
Die Meinungen zur mglichen Umsetzung von 71 Abs. 2 JGG gehen auch heute noch auseinander. Diese Arbeit setzt sich erst mit dem Anwendungsbereich und den ntigen Vora
Im Mrz 2009 verffentlichten das Justizministerium und das Ministerium fr Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Konzeption zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe ( 72 Abs. 4 i. v. M. 71 Abs. 2 JGG i. V. m. 34 SGB VIII)". Laut dieser Konzeption wird es nicht fr ntig gehalten, dass die Unterbringung des Jugendlichen in einer fluchtsicheren Einrichtung erfolgt.
Die Meinungen zur mglichen Umsetzung von 71 Abs. 2 JGG gehen auch heute noch auseinander. Diese Arbeit setzt sich erst mit dem Anwendungsbereich und den ntigen Vora
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656754237
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 20
- Utgivningsdatum: 2014-10-15
- Förlag: Grin Verlag