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Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes fhrt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 fr Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende nderungen anstehen. Versicherer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater mssen sich darauf einstellen, dass sie die gewohnten Arbeitsablufe fr das Neugeschft an vernderte Anforderungen anpassen mssen. Fr laufende Vertrge gilt das bisherige VVG allerdings bis zum 31. Dezember 2008 weiter.
Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz fhrt zu vernderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen.
Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt, dass fr den Versicherungsnehmer ein grundstzlicher Anspruch aus der berschussbeteiligung besteht, dass die Ermittlung der Beteiligung am berschuss ber ein verursachungsorientiertes Verfahren zu erfolgen hat, und dass der Versicherer die Bewertungsreserven jhrlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren zuzuordnen hat. Festgeschrieben ist auch, dass bei Vertragsbeendigung der fr diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hlfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist, dass die hlftige Beteiligung an den Bewertungsreserven ab 2008 auch fr Bestandsvertrge gilt, und dass die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten ber fnf Jahre zu erfolgen hat. Darber hinaus ist festgelegt, dass bei der Erstellung von Modellrechnungen genaue Regeln einzuhalten sind und regelmig ber die Entwicklung des angesammelten Vermgens zu informieren ist.
Es ist unmglich, vorliegend eine erschpfende Zusammenfassung ber das neue Versicherungsvertragsgesetz zu reflektieren. Deswegen kann es das Ziel dieses Buchs alleine sein, auf diejenigen Neuregelungen des VVG Bezug zu nehmen, die sich inhaltlich wesentlich vom bisherigen Recht unterscheiden. Vo
Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz fhrt zu vernderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen.
Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt, dass fr den Versicherungsnehmer ein grundstzlicher Anspruch aus der berschussbeteiligung besteht, dass die Ermittlung der Beteiligung am berschuss ber ein verursachungsorientiertes Verfahren zu erfolgen hat, und dass der Versicherer die Bewertungsreserven jhrlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren zuzuordnen hat. Festgeschrieben ist auch, dass bei Vertragsbeendigung der fr diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hlfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist, dass die hlftige Beteiligung an den Bewertungsreserven ab 2008 auch fr Bestandsvertrge gilt, und dass die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten ber fnf Jahre zu erfolgen hat. Darber hinaus ist festgelegt, dass bei der Erstellung von Modellrechnungen genaue Regeln einzuhalten sind und regelmig ber die Entwicklung des angesammelten Vermgens zu informieren ist.
Es ist unmglich, vorliegend eine erschpfende Zusammenfassung ber das neue Versicherungsvertragsgesetz zu reflektieren. Deswegen kann es das Ziel dieses Buchs alleine sein, auf diejenigen Neuregelungen des VVG Bezug zu nehmen, die sich inhaltlich wesentlich vom bisherigen Recht unterscheiden. Vo
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783836670906
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 162
- Utgivningsdatum: 2009-02-19
- Förlag: Diplomica Verlag