Juridik
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'Welche Weiterungen Hat 15a Inso Gegenuber Dem Fruheren Rechtszustand Gebracht?'
Lennart Dornieden
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14,00, Universitt Osnabrck, Sprache: Deutsch, Abstract: Der durch das MoMiG neue normierte 15a InsO fasst erstmals die Insolvenzantragspflichten und den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung in einer Norm zusammen.
Whrend nach der alten Rechtslage die Antragspflichten und die Strafbewehrung noch in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Gesellschaftsformen (AktG, GenG, GmbHG, HGB) zu finden waren, fasst der 15a InsO diese Pflichten mittels einer rechtsformneutralen Formulierung in einer Norm zusammen. Dies diente hauptschlich dem Zweck, dass die sog. "Scheinauslandsgesellschaften" (EU-Gesellschaften die durch die vom EuGH durchgesetzte Grndungstheorie trotz Grndung in einem anderen europischen Land (z.B. die englische Limited) unter Anwendung des Gesellschaftsrechtes ihres Grndungsstaates ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nach Deutschland verlagern und dort ttig werden knnen) von den Antragspflichten und der Strafbewehrung erfasst werden knnen.
Die Arbeit beleuchtet, ob diese Ziel mit der neuen Regelung tatschlich erreicht werden kann und ob der neue 15a InsO vereinbar ist mit dem europischen Recht.
Im zweiten Abschnitt der Seminararbeit wird untersucht, ob der neue Absatz III, der die (strafrechtliche) Verantwortlichkeit im Falle der Unternehmenskrise beim Vorliegen einer Fhrungslosigkeit auch auf Aufsichtsratsmitglieder einer AG oder e.G. bzw. auf die Gesellschafter einer GmbH, wirklich dazu geeignet ist, die Flle der "Firmenbestattungen" und hnlicher strafrechtlicher Phnomene einzuschrnken.
Der dritte Abschnitt beschftigt sich mit der Frage, ob die in 15a IV Var.2 InsO gewhlte Formulierung des "nicht richtig" gestellten Antrages ein neues Tatbestandsmerkmal darstellt oder ob die alte Rechtslage nur konkreter dargestellt wird.
Whrend nach der alten Rechtslage die Antragspflichten und die Strafbewehrung noch in den Spezialgesetzen zu den einzelnen Gesellschaftsformen (AktG, GenG, GmbHG, HGB) zu finden waren, fasst der 15a InsO diese Pflichten mittels einer rechtsformneutralen Formulierung in einer Norm zusammen. Dies diente hauptschlich dem Zweck, dass die sog. "Scheinauslandsgesellschaften" (EU-Gesellschaften die durch die vom EuGH durchgesetzte Grndungstheorie trotz Grndung in einem anderen europischen Land (z.B. die englische Limited) unter Anwendung des Gesellschaftsrechtes ihres Grndungsstaates ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt nach Deutschland verlagern und dort ttig werden knnen) von den Antragspflichten und der Strafbewehrung erfasst werden knnen.
Die Arbeit beleuchtet, ob diese Ziel mit der neuen Regelung tatschlich erreicht werden kann und ob der neue 15a InsO vereinbar ist mit dem europischen Recht.
Im zweiten Abschnitt der Seminararbeit wird untersucht, ob der neue Absatz III, der die (strafrechtliche) Verantwortlichkeit im Falle der Unternehmenskrise beim Vorliegen einer Fhrungslosigkeit auch auf Aufsichtsratsmitglieder einer AG oder e.G. bzw. auf die Gesellschafter einer GmbH, wirklich dazu geeignet ist, die Flle der "Firmenbestattungen" und hnlicher strafrechtlicher Phnomene einzuschrnken.
Der dritte Abschnitt beschftigt sich mit der Frage, ob die in 15a IV Var.2 InsO gewhlte Formulierung des "nicht richtig" gestellten Antrages ein neues Tatbestandsmerkmal darstellt oder ob die alte Rechtslage nur konkreter dargestellt wird.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640555185
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 84
- Utgivningsdatum: 2010-03-08
- Förlag: Grin Publishing