1819:-
Uppskattad leveranstid 5-10 arbetsdagar
Fri frakt för medlemmar vid köp för minst 249:-
Document from the year 2011 in the subject Law - Civil Action / Lawsuit Law, , language: Czech, abstract: Die Zwangsvollstreckung ist ein Prozess oder eine Prozessttigkeit des Gerichtes und weiterer beteiligter Subjekte; er dient zur Verwirklichung des oben angefhrten Zieles. Diese Ttigkeit geschieht in der Zivilprozessbeziehung und wird durch die Normen des Zivilprozessrechts geregelt. Der auf diese Art und Weise geregelte Prozess wird als Zwangsvollstreckungsverfahren bezeichnet.
Aus dem Charakter des Zwangsvollstreckungsverfahren als einer Zwangsrealisierung durch das Gericht der schon festgesetzten Rechte und Pflichten ergibt sich, dass dieses Verfahren zwar einen Bestandteil des Zivilverfahrens bildet, jedoch ist es vom Erkenntnisverfahren abgetrennt (stellt die subjektiven Rechte und Pflichten autoritativ fest). Das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren sind also zwei selbstndige Bestandteile des einheitlichen Zivilverfahrens. Ihr gegenseitiges Verhltnis wird durch eine verschiedene Aufgabe gegeben.
Die Existenz des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist von der Existenz des vorherigen Erenntnisverfahrens nicht unmittelbar abhngig. Unter anderem ergibt es sich auch daraus, dass die von anderen Organen als Gerichten erlassenen Entscheidungen auch einen Titel darstellen knnen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist daher selbstndig und vom Erkenntnisverfahren relativ unabhngig, was auch aus den Umstnden ersichtlich ist, dass die Entscheidungsttigkeit ber einige im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens entstandenen Streitfragen dem Erkenntnisverfahren anvertraut wird. Zum Beispiel handelt es sich um einen Anspruch eines Dritten auf den Ausschluss einer Sache aus der Zwangsvollstreckung oder um eine Geltendmachung des Anspruches gegenber einem Dritten, welche als Lohnzahler im Verfahren auftritt.
Aus dem Charakter des Zwangsvollstreckungsverfahren als einer Zwangsrealisierung durch das Gericht der schon festgesetzten Rechte und Pflichten ergibt sich, dass dieses Verfahren zwar einen Bestandteil des Zivilverfahrens bildet, jedoch ist es vom Erkenntnisverfahren abgetrennt (stellt die subjektiven Rechte und Pflichten autoritativ fest). Das Erkenntnisverfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren sind also zwei selbstndige Bestandteile des einheitlichen Zivilverfahrens. Ihr gegenseitiges Verhltnis wird durch eine verschiedene Aufgabe gegeben.
Die Existenz des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist von der Existenz des vorherigen Erenntnisverfahrens nicht unmittelbar abhngig. Unter anderem ergibt es sich auch daraus, dass die von anderen Organen als Gerichten erlassenen Entscheidungen auch einen Titel darstellen knnen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist daher selbstndig und vom Erkenntnisverfahren relativ unabhngig, was auch aus den Umstnden ersichtlich ist, dass die Entscheidungsttigkeit ber einige im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens entstandenen Streitfragen dem Erkenntnisverfahren anvertraut wird. Zum Beispiel handelt es sich um einen Anspruch eines Dritten auf den Ausschluss einer Sache aus der Zwangsvollstreckung oder um eine Geltendmachung des Anspruches gegenber einem Dritten, welche als Lohnzahler im Verfahren auftritt.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640797219
- Språk: Tjeckiska
- Antal sidor: 236
- Utgivningsdatum: 2011-01-12
- Förlag: Grin Publishing