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1.1. Begriff, Wesen und Gliederung des Arbeitsrechts 1 Begriff. Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer (1). Im Mittelpunkt des Arbeitsrechtes stehen die Personen, die auf grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhltnisses) verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines anderen (des Arbeitgebers) nach dessen Weisungen zu leisten. Zum Arbeitnehmerbegriff vgl. Kap. 2, Tz 8f. Arbeitsrecht ist also nicht gleichzusetzen mit Recht der Arbeit. Arbeit leisten neben den Arbeitnehmern auch andere Personen, ohne da sie unter das Arbeitsrecht fallen. Beispiele: Unternehmer, Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, selbstndige Handwerker, frei praktizierende rzte, Rechtsanwlte, Architekten, frei schaffende Knstler usw. Arbeit leisten ferner die Beamten, der mithelfende Ehegatte, Ordensleute, Diakonissen, Strafgefangene und Frsorgezg linge; diese Personen unterliegen ebenfalls nicht dem Arbeitsrecht. Zur Begrndung vgl. Kap. 2, Tz 8 f. Daraus wird deutlich, da die Bezeichnung "Arbeitsrecht" sprachlich ungenau ist (2). 2 Wesen. Charakteristisch fr das Arbeitsrecht sind vor allem zwei Besonderheiten. Im Arbeitsrecht haben Rechtsprechung und Lehre ein greres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Zwar gibt es eine Flle von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes (vgl. hierzu Tz 7); es bleiben aber immer noch viele Fragen offen, die vom Gesetzgeber bisher berhaupt nicht oder nicht erschpfend geregelt worden sind. Mehr als auf anderen Rechtsgebieten liegt daher die Schlieung von Gesetzeslcken und die Rechtsfortbildung in den Hnden der Wissenschaft und der Rechtsprechung (3), insbesondere des Bundesarbeitsgerichts.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783528041052
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 154
- Utgivningsdatum: 1976-01-01
- Förlag: Vieweg+Teubner Verlag