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Ausgewhlte Zweifelsfragen zur Einschrnkung des Schuldzinsenabzugs durch 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999
Michaela Trixl
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitt Regensburg (Philosophische Fakultt III), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 16.-17. Dezember 1999 hatten Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss das StBereinG 1999 verabschiedet. Darin wurde auch der Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG komplett neugefasst. Die Neuregelung in der Fassung des StBereinG 1999 vom 22.12.1999 ist fr Veranlagungszeitrume ab 1999 anzuwenden. Vorher war die Abzugsfhigkeit von Schuldzinsen im 4 Abs. 4a EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeschrnkt worden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. leistete einen nicht unerheblichen Beitrag durch einen Vorschlag zur Gesetzesnderung, der schlielich bis auf einige Abweichungen in 4 Abs. 4a EStG aufgenommen wurde. Der Schuldzinsenabzug stand somit auf einer vllig neuen Grundlage. Angelehnt an 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG liegt dem 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des StBereinG 1999 eine eigenkapitalorientierte berentnahmeregelung zugrunde. Schuldzinsen sollen gem. 4 Abs. 4a Satz 1 EStG in ihrer Abzugsfhigkeit beschrnkt werden, soweit berentnahmen vorliegen. Das ist gem. 4 Abs. 4a Satz 2 EStG der Fall, wenn in einem Unternehmen Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen eines Wirtschaftsjahres bersteigen. In Satz 3 des 4 Abs. 4a EStG wird festgelegt, dass Einlagen und Entnahmen innerhalb der letzten drei Monate eines Wirtschaftsjahres unbercksichtigt bleiben, soweit sie in den ersten drei Monaten des Folgejahres durch Entnahmen oder Einlagen wieder rckgngig gemacht werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gem. 4 Abs. 4a Satz 4 EStG typisiert mit 6 % ermittelt. Die Bemessungsgrundlage dafr geht von der berentnahme des Wirtschaftsjahres zuzglich berentnahmen und abzglich Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre aus. Hchstbetrag der Hinzurechnung sind jedoch die tatschlich gezahlten Schuldzinsen abzgl
Am 16.-17. Dezember 1999 hatten Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss das StBereinG 1999 verabschiedet. Darin wurde auch der Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG komplett neugefasst. Die Neuregelung in der Fassung des StBereinG 1999 vom 22.12.1999 ist fr Veranlagungszeitrume ab 1999 anzuwenden. Vorher war die Abzugsfhigkeit von Schuldzinsen im 4 Abs. 4a EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeschrnkt worden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. leistete einen nicht unerheblichen Beitrag durch einen Vorschlag zur Gesetzesnderung, der schlielich bis auf einige Abweichungen in 4 Abs. 4a EStG aufgenommen wurde. Der Schuldzinsenabzug stand somit auf einer vllig neuen Grundlage. Angelehnt an 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG liegt dem 4 Abs. 4a EStG in der Fassung des StBereinG 1999 eine eigenkapitalorientierte berentnahmeregelung zugrunde. Schuldzinsen sollen gem. 4 Abs. 4a Satz 1 EStG in ihrer Abzugsfhigkeit beschrnkt werden, soweit berentnahmen vorliegen. Das ist gem. 4 Abs. 4a Satz 2 EStG der Fall, wenn in einem Unternehmen Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen eines Wirtschaftsjahres bersteigen. In Satz 3 des 4 Abs. 4a EStG wird festgelegt, dass Einlagen und Entnahmen innerhalb der letzten drei Monate eines Wirtschaftsjahres unbercksichtigt bleiben, soweit sie in den ersten drei Monaten des Folgejahres durch Entnahmen oder Einlagen wieder rckgngig gemacht werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden gem. 4 Abs. 4a Satz 4 EStG typisiert mit 6 % ermittelt. Die Bemessungsgrundlage dafr geht von der berentnahme des Wirtschaftsjahres zuzglich berentnahmen und abzglich Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre aus. Hchstbetrag der Hinzurechnung sind jedoch die tatschlich gezahlten Schuldzinsen abzgl
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838632773
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 120
- Utgivningsdatum: 2001-04-01
- Förlag: Diplom.de