Juridik
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Auskunftsansprche der Presse gegenber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessfhigkeit
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR, Universitt Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Mglicherweise stellt 9 IV IFG unter Bercksichtigung der amtlichen berschrift der Norm eine aufdrngende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten dar. Ob dem zuzustimmen ist, knnte allerdings offen bleiben, wenn der Verwaltungsrechtsweg nach 40 I VwGO erffnet ist.
Es msste eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es drfte keine abdrngende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist ffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem ffentlichen Recht zuzuordnen sind. J sttzt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz, 1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK.
Diese Normen verpflichten einseitig einen Trger hoheitlicher Gewalt und sind daher ffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz geschtzten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdrngende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach 40 I VwGO erffnet, ein Streitentscheid bezglich 9 IV IFG ist nicht notwendig.
Es msste eine ffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es drfte keine abdrngende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist ffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem ffentlichen Recht zuzuordnen sind. J sttzt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz, 1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK.
Diese Normen verpflichten einseitig einen Trger hoheitlicher Gewalt und sind daher ffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz geschtzten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdrngende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach 40 I VwGO erffnet, ein Streitentscheid bezglich 9 IV IFG ist nicht notwendig.
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656968399
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 26
- Utgivningsdatum: 2015-06-03
- Förlag: Grin Verlag