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Die Arbeit beschftigt sich mit dem bildnisrechtlichen ffentlichkeitsbegriff des 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit ber 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die berwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verstndnis des urheberrechtlichen ffentlichkeitsbegriffs gem 15 Abs. 3 UrhG zurck, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob fr den bildnisrechtlichen ffentlichkeitsbegriff tatschlich der urheberrechtliche ffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden knnen. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen ffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen ffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelsten ffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trgt.
- Illustratör: Bibliographie
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783658365752
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 241
- Utgivningsdatum: 2022-02-17
- Förlag: Springer