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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13,0 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universitt Wrzburg, Veranstaltung: Seminar zum Aktien- und Umwandlungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Aktiengesellschaft bentigt fr grere Investitionen, wie z.B. dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oft zustzliche Finanzmittel. Bisweilen mchte die Gesellschaft
diese Mittel von den eigenen Aktionren erhalten, die Investition also mit Eigenkapital finanzieren. Die Gesellschaft muss zu diesem Zweck durch Ausgabe neuer Aktien ihr Grundkapital erhhen. Dazu kennt das Aktiengesetz drei Instrumente der (effektiven) Kapitalerhhung: die ordentliche Kapitalerhhung gegen Einlagen ( 182 - 191 AktG), die bedingte Kapitalerhhung ( 192 - 201 AktG) und das
genehmigte Kapital ( 202 - 206 AktG). Effektive Kapitalerhhung bedeutet die Erhhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Mitteln, die ihr von auen zuflieen.
In der Praxis hufig und beliebt ist dabei das genehmigte Kapital, bei dem zustzlich das Bezugsrecht der Altaktionre auf die neuen Aktien ausgeschlossen wird. In dieser Variante ist es dem Unternehmen nmlich mglich, sehr flexibel und kurzfristig Investitionen durch eigene Aktien zu finanzieren und so auf aktuelle Marktchancen zu reagieren4. Im Rahmen der Schaffung und Nutzung des genehmigten Kapitals bestehen dann gewisse Berichtspflichten des Vorstands. Hierbei hat jngst ein Urteil des OLG Frankfurt/M.5 aus dem Jahr 2011 Fragen aufgeworfen und fr Diskussion gesorgt.
Daher gilt es im Rahmen dieser Ausarbeitung die Berichtspflichten des Vorstands beim genehmigten Kapital ebenso wie die Folgen mangelhafter Berichterstattung nher zu beleuchten und zu erlutern. Wie sich im Weiteren zeigen wird, steht dabei der Groteil der Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem bezugsrechtsfreien genehmigten Kapital. Daher ist nach einer Einordnung des genehmigten Kapi
diese Mittel von den eigenen Aktionren erhalten, die Investition also mit Eigenkapital finanzieren. Die Gesellschaft muss zu diesem Zweck durch Ausgabe neuer Aktien ihr Grundkapital erhhen. Dazu kennt das Aktiengesetz drei Instrumente der (effektiven) Kapitalerhhung: die ordentliche Kapitalerhhung gegen Einlagen ( 182 - 191 AktG), die bedingte Kapitalerhhung ( 192 - 201 AktG) und das
genehmigte Kapital ( 202 - 206 AktG). Effektive Kapitalerhhung bedeutet die Erhhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Mitteln, die ihr von auen zuflieen.
In der Praxis hufig und beliebt ist dabei das genehmigte Kapital, bei dem zustzlich das Bezugsrecht der Altaktionre auf die neuen Aktien ausgeschlossen wird. In dieser Variante ist es dem Unternehmen nmlich mglich, sehr flexibel und kurzfristig Investitionen durch eigene Aktien zu finanzieren und so auf aktuelle Marktchancen zu reagieren4. Im Rahmen der Schaffung und Nutzung des genehmigten Kapitals bestehen dann gewisse Berichtspflichten des Vorstands. Hierbei hat jngst ein Urteil des OLG Frankfurt/M.5 aus dem Jahr 2011 Fragen aufgeworfen und fr Diskussion gesorgt.
Daher gilt es im Rahmen dieser Ausarbeitung die Berichtspflichten des Vorstands beim genehmigten Kapital ebenso wie die Folgen mangelhafter Berichterstattung nher zu beleuchten und zu erlutern. Wie sich im Weiteren zeigen wird, steht dabei der Groteil der Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem bezugsrechtsfreien genehmigten Kapital. Daher ist nach einer Einordnung des genehmigten Kapi
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783656830542
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 40
- Utgivningsdatum: 2014-11-11
- Förlag: Grin Verlag