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Hat das Bundesverfassungsgericht "Anteil an der Staatsleitung"? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurckgewiesen. Die von der brigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als "Verfassungsorgan" ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der "balance of powers" durch den politischen Proze. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identitt des Gemeinwesens prgende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle bernehmen kann, lt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur "Deutschen Frage" (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgrndung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die "politische" Besetzung verhindern aber, da das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend ber die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.
- Format: Inbunden
- ISBN: 9783161483677
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 430
- Utgivningsdatum: 2004-06-01
- Förlag: Mohr Siebeck